Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, Stand: 06.06.2020

Der Koalitionsausschuss hat am 03.06 2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket mit diversen Maßnahmen beschlossen. In einem ersten Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Stand: 06.06.2020), das am 12.06.2020 vom Bundeskabinett beraten werden soll, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

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Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise 2.0, Stand: 06.06.2020

Der Koalitionsausschuss hat am 03.06 2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket mit diversen Maßnahmen beschlossen. In einem ersten Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Stand: 06.06.2020), das am 12.06.2020 vom Bundeskabinett beraten werden soll, ist auch die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% vorgesehen. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Fragen. Die Absenkung führt für Unternehmer zu einem umfassenden kurzfristigen Handlungsbedarf, insbesondere sind Systeme und Prozesse anzupassen, Verträge zu ändern und die Buchhaltung ist umzustellen. Zugleich ist im Auge zu behalten, dass die Änderungen in sechs Monaten wieder rückgängig zu machen sind. Vorbehaltlich einer Übergangsregelung und eines begleitenden Schreibens der Finanzverwaltung (ähnlich zur Steuersatzerhöhung zum 01.07.2007) stellt sich die Situation wie folgt dar:

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Änderung der Umsatzsteuersätze für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12. 2020 in Deutschland Extra: Bauwirtschaft

Mit Beschluss vom 03.06.2020 hat die Regierungskoalition Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen, insbesondere die Stärkung der Konjunktur zur Binnennachfrage in Deutschland beschlossen, die Mehrwertsteuersätze befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% (Regelsteuersatz) und von 7% auf 5% (ermäßigter Steuersatz) herabzusenken.
Die Absenkung führt für Unternehmer zu einem umfassenden kurzfristigen Handlungsbedarf, insbesondere sind Systeme und Prozesse anzupassen, Verträge zu ändern und die Buchhaltung ist umzustellen. Zugleich ist im Auge zu behalten, dass die Änderungen in sechs Monaten wieder rückgängig zu machen sind.
Da dieser Regierungsbeschluss noch nicht das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, bleibt die genaue gesetzliche Regelung abzuwarten; ein Gesetzesentwurf bzw. Hinweise auf Anwendungsvorschriften liegen demzufolge zurzeit noch nicht vor. Für erste zu treffende organisatorische Maßnahmen werden daher bestehende Verwaltungsanweisungen zu § 12 UStG (Steuersätze), Veröffentlichungen in der einschlägigen Fachliteratur und ggf. Verwaltungsanweisungen/BMF-Schreiben aus der seinerzeitigen Umstellung des Steuersatzes von 16% auf 19% herangezogen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte:

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„EEP-Podcast“ Folge 3 zum Thema: Lieferkettenmanagement in und nach der Krise – So vermeiden Geschäftsführer und Vorstände schwerwiegende persönliche Haftungsrisiken

Wenn bei mittelständischen Unternehmen Verzögerungen oder gar Unterbrechungen in den Lieferketten auftauchen, wie es in der aktuellen Krise sehr häufig der Fall ist, dann kann das schnell zum persönlichen Problem für den Geschäftsführer oder Vorstand werden. Reagiert er zu zögerlich oder gar falsch – auch wenn es vielleicht gut gemeint ist –, dann steht viel auf dem Spiel: Im schlimmsten Fall kann ein Geschäftsführer oder Vorstand mit seinem persönlichen Vermögen in Anspruch genommen werden und Haus und Hof verlieren.

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„Datenschutz in Europa“

Aus unserer Telefon-Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa”

Seit 2 Jahren gilt in allen EU-Mitgliedstaaten die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU)2016/679). Ziel dieses Vortrages ist es, eine Bilanz des 2 jährigen Bestehens der DS-GVO zu ziehen und zu beurteilen, ob das Ziel einer Harmonisierung des Rechts auf EU-Ebene erreicht wurde.

Hier geht’s zur Audio Datei des Vortrages:

https://fccdl.in/uvyl7wkhUY

Dienstag, 09.06.2020, ab 13.00 Uhr (MEZ), Dauer ca. 25 Minuten

Referent/Kanzlei: ZSCHUNKE Avocats, Paris

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„Covid-19 und die Unterstützung für Betriebe in den Niederlanden“

Aus unserer Telefon-Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa”

Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Niederlande für Betriebe mit Niederlassung in den Niederlanden? – Wir werden die Möglichkeiten gerne mit Ihnen besprechen.

Hier geht’s zur Audio Datei des Vortrages:

https://fccdl.in/6LNVuF4cOd

Hier geht’s zur Text Datei des Vortrages:

Hier finden Sie die Details zu NOW (Notfallüberbrückungsmaßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung in den Niederlanden):

Dienstag, 19.05.2020, ab 13.00 Uhr (MEZ), Dauer ca. 25 Minuten

Referenten: Brigitte Spiegeler und Karen Heijnen, Heffels Spiegeler, Den Haag

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“Life in the time of Coronavirus – der britische Maβnahmenkatalog”

Aus unserer Telefon-Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa”

Hier geht’s zur Audio Datei des Vortrages:

https://fccdl.in/NZd8Byz7UT

Hier geht’s zur Text Datei des Vortrages:

Dienstag, 12.05.2020, ab 13.00 Uhr (MEZ), Dauer ca. 25 Minuten

Referent:Stephen Morrall, Hunters, London

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Covid-19 Pandemie: Überblick über Corona-Hilfsmaßnahmen sowie weitere Updates zum Umgang mit der Covid-19 Pandemie aus unserer Mitgliedskanzlei Dierkes Partner

  • Berücksichtigung von Kosten im Homeoffice in Zeiten von Corona
  • Steuerliche Erleichterungen für gemeinnützige Körperschaften und Förderer
  • Gesetztes-Update in der Corona-Pandemie
  • Auswirkungen von Sars-CoV-2 auf Unternehmensnachfolgen

https://www.dierkes-partner.de/touren/dp-covid-blog/

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CORONAVIRUS – VERTRÄGE UND FORCE MAJEURE IN ITALIEN

Die italienische Regierung hat in den letzten Monaten wegen COVID-19 vielfaltige Dekrete erlassen, in denen das Konzept von Force Majeure weder definiert noch systematisch geregelt wurde. Die Normen verweisen auf das ital. Zivilgesetzbuch, welches das Konzept von höher Gewalt nur implizit und ohne eine klare Definition beinhaltet.

Um die jeweiligen geschäftlichen Rechtsbeziehungen in Verbindung mit Force Majeure in Zeiten von Coronavirus zu interpretieren und verstehen, müssen folgende Elementen berücksichtigt werden:

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