Am 28. April 2020 wurde der zweite Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, das sog. Verbandssanktionengesetz (VerSanG) in Deutschland veröffentlicht; das Inkrafttreten des Gesetzes wird aber derzeit erst im Januar 2023 erwartet.
Der erste Entwurf stammt aus dem Sommer 2019; der zweite Entwurf enthält hauptsächlich terminologische Änderungen, daher sind keine radikalen Neuigkeiten des Gesetzes mehr zu erwarten.
Die Bestimmungen dieser Gesetzgebung konzentrieren sich auf die Möglichkeit, Unternehmen, die nicht alle erforderlichen Compliance-Maßnahmen durchgeführt haben, nicht nur in wirtschaftlicher/finanzieller Hinsicht, sondern auch strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Dies dient zum einen der Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, zum anderen der Stärkung der Integrität in der Wirtschaft.
Die vorgesehenen Strafen können (in der aktuellen Fassung) bis zu 10% des gesamten Umsatzes des Unternehmens erreichen (bei Unternehmen mit durchschnittlichem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen) und gehen immer mit der Einziehung der Einnahmen aus der Straftat einher.