Investitionsoptionen in Europa

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa“

Weltweite Krisen, Inflation und Fachkräftemangel beherrschen die Nachrichten. Warum es trotzdem Grund zum Optimismus gibt, erfahren Sie in unserem Webinar.

Experten aus fünf europäischen Nationen geben einen kurzen Überblick über Investiotionschancen und -risiken in ihrem jeweiligen Ländern.

Hier gelangen Sie zum Video des Webinars.

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Advoselect Podcast

Investitionsklima und Immobilien – ein aktueller Überblick mit Experten aus Deutschland, Italien und Portugal

Wirtschaftsanwälte aus Deutschland, Italien und Portugal analysieren den Status Quo der Krise, nennen Risiken und geben einen Ausblick auf positive Branchenentwicklungen.

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Der Podcast ist nicht nur über den Advoselect-Blog, sondern auch über die Advoselect-App und in vielen Podcast Portalen (z.B. Spotify, Deezer) verfügbar. Ob bei Dienstreisen im Auto, zuhause im Home-Office oder beim Joggen: Nutzen Sie unser Audio-Informationsangebot individuell, zu jeder Zeit und an jedem Ort.

Advoselect-Herbsttagung 2022:

Intensiver Austausch und eine Premiere in Lissabon

Gerade in Krisenzeiten müssen Unternehmer häufig schnelle Entscheidungen treffen, die rechtlich gut abgesichert sein müssen. Diese Herausforderung ist umso größer, je internationaler das Unternehmen aufgestellt ist, denn viele Besonderheiten des Wirtschaftsrechts in den unterschiedlichen Ländern müssen berücksichtigt werden. Die Advoselect-Mitgliedskanzleien können ihre Mandanten in besonderer Weise unterstützen, weil sie im Hintergrund auf ein breites europäisches Netzwerk an Experten in Sachen Wirtschaftsrecht zurückgreifen können. Die noch intensivere Vernetzung der Kanzleien stand unter anderem im Mittelpunkt der Advoselect-Herbsttagung, die diesmal bei der Mitgliedskanzlei PLMJ Advogados in Lissabon stattfand.  

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Steuerliche Vorteile beim Umzug nach Italien

Steuerliche Vorteile bei einem Umzug nach Italien: unter welchen Umständen und für wen kann es sich lohnen?

Vorteilhaft kann das Verlegen des Wohnsitzes für natürliche Personen sein, die hohe Einkommen aus nicht-italienischen Quellen beziehen. Sollten diese in den letzten zehn Jahren nicht mindestens neun Mal in Italien steuerpflichtig gewesen sein, besteht gemäß des sog. „Bilanzgesetz 2017“ (= „legge di bilancio 2017“, also das Gesetz Nr. 232/2016) die Option einer Pauschalsteuer von € 100.000 (+ € 25.000 pro Umsatz-generierenden Familienmitglied), welche sich automatisch verlängert und für bis zu 15 Jahre infolge möglich ist.

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Inkrafttreten der Verordnungen (EU) Nr. 2020/1783 und Nr. 2020/1784 in Italien

Am 1. Juli 2022 traten die Verordnung (EU) Nr. 2020/1783 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme), und die Verordnung (EU) Nr. 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) in Kraft.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/1783 ersetzt die „ausgediente“ Verordnung (EG) Nr. 1206/2001. Mit der Vorschrift wird ein System zur beschleunigten Beweisaufnahme unter Verwendung der (in Anhang I aufgeführten) Formblätter eingeführt, die nach den gemeinsamen Regeln im EU-Raum ausgefüllt werden: Die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten erfolgen über ein dezentrales, sicheres und zuverlässiges IT-System, wie beispielsweise e-Codex.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/1784 regelt die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen, mit Ausnahme von Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten sowie von Fällen, in denen ein Mitgliedstaat für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte haftet. Auch hier erfolgen alle Formalitäten unter Verwendung der Formblätter in Anhang I und über ein dezentrales IT-System, wie beispielsweise e-Codex.

Ziel der Verordnung ist es, den freien Personenverkehr im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewährleisten, indem die Übermittlung und Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke verbessert und beschleunigt sowie Verzögerungen und Kosten für Bürger und Unternehmen verringert werden.

Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in Europa

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa

Wie gut ist Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken bei Auslandsgeschäften in Europa geschützt? In unserer Webinar geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen bei unternehmerischen Tätigkeiten in Europa, z. B. zur Durchgriffshaftung und zu möglichen strafrechtlichen Folgen.

Darüber hinaus stellt Ihnen ein erfahrenen Praktiker die Möglichkeiten der Versicherung der Haftungsrisiken im grenzüberschreitenden Geschäft vor, die Präsentation von Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler finden Sie untenstehend.

  • Video vom Webinar mit Teilnehmern aus Deutschland, Frankreich, Dänemark, Großbritannien
  • Video vom Webinar mit Teilnehmer aus Deutschland, Belgien, Niederlande, Italien und Portugal

Gerne stehen Ihnen unsere Referenten für weitere Auskünfte zur Verfügung: Dr. Jan Reese und Dr. Markus Stöterau, Ehler Ermer & Partner, Flensburg; Frank Diem, Diem Rechtsanwälte, Stuttgart; Ulrich Zschunke, Zschunke Avocats, Paris; Sören Locher, Fabritius Tengnagel & Heine, Kopenhagen; Anastassia Dimmek und Stephen Morrall, Hunters Law, London; Alexis Hallemans, Nelissen Grade Advocaten, Leuven; Michiel Heffels, Heffels Spiegeler Advocaten, Den Haag; Mario Dusi, DusiLaw legal & tax, Milano; Samantha Zürn, plmj, Lisboa

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ONLINE-GRÜNDUNG VON ITALIENISCHEN GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

Das Gesetzesdekret zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 (zur Änderung der Richtlinie EU 2017/1132) für die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht in Italien ist endlich verabschiedet worden.

Die Einführung der europäischen Bestimmungen in das italienische Rechtssystem stellt einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung des Gesellschaftsrechts in Italien dar: es wird nämlich möglich sein, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung per Videokonferenz von jedem beliebigen Ort aus, auch im Ausland, zu gründen, ohne persönlich beim Notar erscheinen zu müssen.

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Update Transparenzregister – europaweit

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa

Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schreitet die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinien in den einzelnen Ländern weiter voran. Ziel ist die europaweite Nutzung bestimmter Finanzinformationen durch Schaffung zentraler Register für Gesellschaften, in die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern aufgenommen werden. Mit massiven praktischen Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen in Europa wurden Mitteilungspflichten gegenüber dem jeweiligen Register weiter verschärft.

Das Update Transparenzregister gibt einen Überblick über die Regelungen in einzelnen Mitgliedsländern der EU sowie in Großbritannien, insbesondere auch im Hinblick auf grenzüberschreitende Tätigkeiten durch Tochtergesellschaften im Ausland.

Hier kommen Sie zum Video des Webinars.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei unseren Referenten, den Advoselect Rechtsanwälten Dr. Ole Cords und Vera Mewes für Deutschland, Brigitte Spiegeler und Ernst van Knobelsdorf für die Niederlande, Ulrich Zschunke für Frankreich, Gabriella Crosariol für Italien, Robert Kayser für Luxemburg, Samantha Zürn für Portugal und Stephen Morrall für Großbritannien. Das Webinar wurde moderiert von Rechtsanwalt Gregor Kleinknecht, Hunters Law.

Einen Überblick zu den wichtigsten Regeln zum Transparenzregister erhalten Sie in Kürze hier.

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HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN in Großbritannien, Italien und Luxemburg

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Russland, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung nach dem Brexit in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.

Unsere Veranstaltung am 23. September 2021 im “Club International” in Leipzig ist auf großes Interesse gestoßen:

Einen herzlichen Dank an unseren Gastgeber Dr. Daniel Fingerle und die Advoselect Referenten

Sehen Sie hier einige Impressionen des Abends:

https://www.dropbox.com/s/qcum3hgzoz9p69e/Impressionen_Haftungsfallen im Auslandsgeschaeft_23.09.2021.MOV?dl=0

HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN

Praxisberichte von internationalen Anwälten in Europa

Veranstaltung am 23. September 2021 im “Club International” in Leipzig

Bild: Tamasz Hegede

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Luxemburg, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung nach dem Brexit in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.
Darum: Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen!


Am Abend werden ADVOSELECT Rechtsanwälte aus den folgenden Ländern teilnehmen: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, …

(Sie werden die Gelegenheit haben, am Abend oder jetzt im Vorab, unverbindliche kurze Erstberatungsgespräche mit den teilnehmenden Advoselect Rechtsanwälten zu vereinbaren – siehe Beilage „Anmeldung – Haftungsfallen“)

Donnerstag, 23. September 2021 – Einlass ab 18.30 Uhr, Beginn 19.00 Uhr

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