Der Countdown für den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss läuft – Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung ab 2022 auch für Altverträge verpflichtend! Dringender Handlungsbedarf für Arbeitgeber!

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat der Gesetzgeber geregelt, dass bei Entgeltumwandlungsverträgen ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % zu zahlen ist, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dies gilt bereits seit 2019 für alle neuen Verträge, die über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgeschlossen worden sind.

Wichtig zu beachten ist, dass der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nicht zu einer Erhöhung der Lohnkosten zulasten des Arbeitgebers führt. Er ist vielmehr ausschließlich durch die ersparten Sozialabgaben zu finanzieren, die in der Entgeltumwandlung begründet liegen. Der bisherige finanzielle Vorteil, den der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter bisher hatte, wird damit lediglich an den Mitarbeiter „weitergereicht“.

Dringender Handlungsbedarf für Altverträge!

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HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN

Praxisberichte von internationalen Anwälten in Europa

Veranstaltung am 23. September 2021 im “Club International” in Leipzig

Bild: Tamasz Hegede

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Luxemburg, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung nach dem Brexit in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.
Darum: Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen!


Am Abend werden ADVOSELECT Rechtsanwälte aus den folgenden Ländern teilnehmen: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, …

(Sie werden die Gelegenheit haben, am Abend oder jetzt im Vorab, unverbindliche kurze Erstberatungsgespräche mit den teilnehmenden Advoselect Rechtsanwälten zu vereinbaren – siehe Beilage „Anmeldung – Haftungsfallen“)

Donnerstag, 23. September 2021 – Einlass ab 18.30 Uhr, Beginn 19.00 Uhr

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Dusilaw Videoserie „Italienisches Recht in 180 Sekunden“: Zivilprozesse in Italien

Wie wird eine Klage in Italien eingereicht?
 
Wer braucht eine sog. „PEC“ (zertifizierte E-Mail Adresse), um Zustellungen der Schriftsätze direkt vom eigenen Pc durchzuführen?
 
Wie werden in der Corona Zeit Verhandlungstermine in Videokonferenz geführt? 
 
Ital. Zpo: strenge Fristen und mehrere Formalien, die man kennen muss!

Hier finden Sie das aktuelle Video:

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