Ausländische Agenten in Russland: Wer läuft Gefahr, Agent zu werden?

Der Begriff des „ausländischen Agenten“ wurde 2012 durch das föderale Gesetz vom 12. Januar 1996 Nr. 7-FZ „Über nichtkommerzielle Organisationen“ (FZ „Über NKOs“) eingeführt. Nach der offiziellen Klarstellung des Gesetzgebers wurde dieser Begriff eingeführt, um die Sicherheit der Russischen Föderation zu stärken und ihre Souveränität zu schützen sowie die Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates zu verhindern.

Im weitesten Sinne wird der Begriff des „ausländischen Agenten“ in der Regel auf ausländische Staatsbürger angewandt, die Interessen eines anderen Staates im Land vertreten. Lt. FZ „Über NKOs“ gilt aber jede russische nichtkommerzielle Organisation, die sich an politischer Tätigkeit in Russland beteiligt und dabei von ausländischen Organisationen oder Staatsangehörigen Finanzierung oder Vermögenswerte erhält, als ausländischer Agent.

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