„Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten in Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden. Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann
sich das Unternehmen nach britischem, französischem, italienischen oder deutschem Recht erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen? Und: auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Für diese und weitere Fragen soll Ihnen das Webinar praxisbezogene Hilfestellungen geben.“

Termin: Di, 27.10.2020, 13.00 Uhr (MEZ)

Hier geht’s zum Video des Webinar:

https://www.dropbox.com/s/ardm911dpuv51wu/Advoselect%20Webinar%20Lieferkettenmanagement_I_F_GB_D.mp4?dl=0

Referenten: Stephen Morrall, London; Ulrich Zschunke, Paris; Mario Dusi, Mailand; Dr. Jan Reese, Flensburg

Moderation: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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Coronavirus/COVID-19 – aktuelle Informationen aus Russland

Am 6. Oktober 2020, unterzeichnete der Bürgermeister von Moskau, Sergey Sobyanin, das Dekret Nr. 97-УМ über weitere restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie:

  • Vom 9. Oktober bis zum Ende der Schulferien wird der ermäßigte Fahrpreis für Schulkinder im öffentlichen Verkehr ausgesetzt. Das Geld, das bereits für Fahrten bezahlt wurde, wird für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben.
  • Vom 9. bis 28. Oktober wird die freie Fahrt für Moskauer über 65 Jahre und Bürger mit chronischen Krankheiten, die zu Hause bleiben müssen, ausgesetzt.
  • In naher Zukunft wird der Verkauf von Eintrittskarten für Theater, Konzertsäle und Museen, die der Moskauer Regierung unterstellt sind, ausschließlich online möglich sein.
  • Alle Unternehmen und Organisationen der Stadt sind verpflichtet, die Moskauer Regierung wöchentlich über die Versetzung von mindestens 30% der Beschäftigten in die Fernarbeit/das Home-Office zu informieren.
    Insbesondere ist es notwendig, die Nummern der Mobiltelefone und Autos dieser Mitarbeiter anzugeben.
    Die entsprechenden Daten müssen ab dem 12. Oktober und gemäß der dem Dekret beigefügten Liste bereitgestellt werden.
    Diese enthält folgende Spalten: “Mobiltelefonnummer”, “Staatliche Zulassungsnummer des Fahrzeugs”, “Troika-E-Card-Nummer”, “Strelka” -E-Card-Nummer, “Social-Card-Nummer” und “unbegrenzte Monatskartennummer”.
    Die Nichtbereitstellung oder unvollständige Bereitstellung von Informationen führt zu einer Geldstrafe oder Aussetzung der Aktivitäten gemäß Art. 20.6.1 Verwaltungsgesetzbuch der Russischen Föderation.