Die italienische Regierung hat in den letzten Monaten wegen COVID-19 vielfaltige Dekrete erlassen, in denen das Konzept von Force Majeure weder definiert noch systematisch geregelt wurde. Die Normen verweisen auf das ital. Zivilgesetzbuch, welches das Konzept von höher Gewalt nur implizit und ohne eine klare Definition beinhaltet.
Um die jeweiligen geschäftlichen Rechtsbeziehungen in Verbindung mit Force Majeure in Zeiten von Coronavirus zu interpretieren und verstehen, müssen folgende Elementen berücksichtigt werden:
Einreisebestimmungen nach Russland und Visa-Verlängerungen in Russland
Die Einreise nach Russland ist derzeit nicht möglich! Die Grenzen Russlands sind weiterhin für Ausländer gesperrt – egal mit welchem Visum man einreisen will! Ausländer, die sich in Russland befinden und Gefahr laufen, dass ihr Visum (gleichgültig welches) oder ihre Arbeitsgenehmigung ablaufen oder bereits abgelaufen sind, können ohne Probleme bis 15. Juni weiterarbeiten und sich in Russland aufhalten! Es gibt keinerlei Strafen oder Schwierigkeiten, bis die staatlichen Behörden wieder für Visaverlängerungen öffnen. Ein entsprechendes Dekret hat Präsident Putin am 18. April unterzeichnet!
Welche Auswirkungen haben die heutigen Vorschriften auf Verträge, die das italienische Gesetz anwenden? Gibt es die Möglichkeit einer Auflösung der Verträge auf Grund höherer Gewalt (force majeure)? Was geschieht mit laufenden Mietverträgen oder anhängigen Prozessen?
Dienstag, 28.04.2020, ab 13.00 Uhr (MEZ), Dauer ca. 25 Minuten
Referenten:Rechtsanwalt Mario Dusi, DusiLaw Mailand
Wie wirkt die Corona-Hilfe bisher? Und welche Möglichkeiten kann die Wirtschaft darüber hinaus nutzen, um liquide zu bleiben? Um diese Fragen dreht sich die zweite Folge des „EEP-Podcasts“ mit Wirtschaftsanwalt Dr. Jan Reese und Steuerberater Dr. Lars Jensen-Nissen, die jetzt online ist.
Neben einem ersten Zwischenfazit zu den KfW-Krediten stehen Entschädigungen und Versicherungen besonders im Fokus. Was müssen Unternehmer jetzt tun, um sich mögliche Ansprüche zu sichern? Warum ist der 10.06.2020 dabei ein wichtiges Datum? Und welche versteckten Risiken sollten Unternehmer kennen, wenn sie mit Vertragspartnern Zahlungsaufschübe vereinbaren möchten? Der „EEP-Podcast“ gibt brandaktuelle Antworten für die Praxis.
The lockdown and social distancing measures imposed by the government to fight the Coronavirus pandemic have changed the way auction houses and art galleries do business. Auction houses are moving sales online and are rediscovering the attraction of private treaty sales; and art dealers are moving online to exhibit art works on Instagram and Twitter, offer virtual gallery tours, and are selling online. But are your terms and conditions of business fit for purpose to deal with those changed circumstances and new ways of doing business?
Despite auction houses and galleries being forced to close their doors for the time being, there will still be plenty of business transacted behind the scenes. Private treaty sales are likely to be a principal means of buying and selling artworks.
Unlike public auction sales, private treaty sales offer the parties to the transaction privacy, flexibility and control. That does not mean, however, that they should be entered into without an appropriate level of due diligence and a proper written and enforceable contract in place.
Der Moskauer Bürgermeister Sobyanin verlautbart die Einführung eines digitalen Passes für die Fortbewegung in privaten und öffentlichen Transportmitteln:
Am 11. April 2020, unterschrieb er das Dekret №43-УМ, mit dem die Fortbewegung in Moskau und im Moskauer Gebiet geregelt ist! Dieser Digitalpass kann seit 13.4. auf dem Portal mos.ru beantragt werden und ist ab 15.4. obligatorisch! Die detaillierten Regeln finden Sie auf der Homepage der AEB unter diesem Link: AEB LINK DIGITALER PASS
Es wurde durch die Politik umfassend auf die wirtschaftlichen Herausforderungen, die die Corona-Krise (COVID-19-Pandemie) mit sich bringt, reagiert. Es bleibt aber die Frage offen, wie reagiert werden kann, wenn bei realistischer Bewertung der Ertragskraft des Unternehmens die gewährten Kredite nicht zurückgeführt werden können. Thematisiert werden u. a. folgende Aspekte:
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind heute noch völlig unabsehbar, doch für den Walsroder Insolvenzanwalt und -verwalter Sebastian Ludolfs steht fest: „Viele Unternehmen werden trotz der Milliarden-Hilfspakete starke Auswirkungen spüren.“ Mehr noch: Die Corona-Krise entwickele sich zu einer Bedrohung für viele Unternehmen. Neben Zuschüssen sind Hilfskredite beschlossen worden, die vereinfacht gewährt, aber eben auch zurückgezahlt werden müssen. Es sei auch angedacht, so Ludolfs, die Insolvenzantragspflicht zeitlich begrenzt auszusetzen.
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