Insolvenzfachmann zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise sind heute noch völlig unabsehbar, doch für den Walsroder Insolvenzanwalt und -verwalter Sebastian Ludolfs steht fest: „Viele Unternehmen werden trotz der Milliarden-Hilfspakete starke Auswirkungen spüren.“ Mehr noch: Die Corona-Krise entwickele sich zu einer Bedrohung für viele Unternehmen.
Neben Zuschüssen sind Hilfskredite beschlossen worden, die vereinfacht gewährt, aber eben auch zurückgezahlt werden müssen. Es sei auch angedacht, so Ludolfs, die Insolvenzantragspflicht zeitlich begrenzt auszusetzen.

Ihm bekannte Steuerberater und Banker, hat der Insolvenzanwalt festgestellt, machten derzeit die gleichen Beobachtungen: „Die Unternehmen haben schon jetzt handfeste Liquiditätsprobleme.“

Die Wirtschaft sei erlahmt. Besonders dramatisch sehe es in den mittleren und kleineren Betrieben, in der Gastronomie, im Einzel- oder Autohandel aus. „Die brauchen liquide Mittel für Mieten und Löhne. Dort besteht großer Anlass zur Sorge.“ Das Kurzarbeitergeld sei ein gutes Instrument, ohne Frage, und wie bei allen anderen Hilfsmaßnahmen und -paketen sei auch an der Stelle von der Politik gut und schnell gehandelt worden.


Aber Kurzarbeit bedeute für viele kleinere Unternehmen eben auch, dass sie ihre Arbeitszeit nur reduzieren könnten, „ganz schließen geht nicht“. Anders die „Großen“, so Sebastian Ludolfs, „die stoppen die Produktion und machen den Laden komplett dicht, dann müssen sie gar keine Lohnkosten mehr zahlen.“ Bei der Inanspruchnahme von Hilfskrediten empfiehlt der Insolvenzfachmann, genaues Augenmerk darauf zu legen, ob die Tilgung überhaupt aus den betrieblichen Erlösen leistbar sei. „Ansonsten
besteht überhaupt keine Möglichkeit, den Schuldenberg abzutragen.“

Abgesehen davon, dass bei Krediten auch eine „Kapitaldienstfähigkeit“ nachgewiesen werden müsse – also Nachweise dafür, dass das Unternehmen überhaupt in der Lage sei, den Kredit zurückzuzahlen.

„Zu den laufenden Kosten und Krediten kommen dann auch noch diese Überbrückungskredite, und keiner weiß, wann die Geschäfte wieder hochfahren. Das alles bereitet mir große Sorge.”

Nach der Einschätzung von Ludolfs sei der Spielraum vieler Betriebe sehr gering. „In unserer Region haben die Firmen vielleicht noch, neben den laufenden Kosten, einen Unternehmerlohn erwirtschaft. Aber Rücklagen gibt es kaum in einem klassischen Kleinbetrieb.“

Das Gros der Betriebe sei in der Lage, vielleicht einen, maximal zwei Monate zu überbrücken, „aber kein halbes Jahr.“ Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sei zwar eine Möglichkeit, das drohende Unheil zunächst abzuwenden. „Aber dann verschiebt sich das Problem nur.“ Zudem werde es auch nur für Unternehmen gelten, die vor dem Ausbrechen der Krise nicht insolvenzreif gewesen seien.

Als nächste Schritte empfiehlt der Insolvenzanwalt deshalb, zunächst Zuschüsse und Liquiditätshilfen zu beantragen. In einem Zeitfenster von sechs Monaten müsse der Unternehmer oder Geschäftsführer ehrlich prüfen, ob die Belastungen zu groß werden. „Wenn das der Fall ist, sollte man einen Insolvenzplan aufstellen – mit dem Ziel, Betrieb
und Arbeitsplätze zu halten.“

Einen Appell richtet Sebastian Ludolfs an die Verbraucher in der Region: „Helfen und stützen Sie jetzt den Handel und das Gewerbe vor Ort. Wandern Sie nicht ins Internet ab.“
Alle örtlichen Betriebe hätten eine Homepage oder seien per Telefon und soziale Netzwerke zu erreichen, hätten Lieferdienste oder anderen Service eingerichtet.
Jeder Euro, der in der Region bleibe, helfe Unternehmen, zu überleben oder Arbeitsplätze zu erhalten.
„Ein gewaltiger Schaden wird schon jetzt nicht mehr zu verhindern sein.“

Zuerst erschienen in der Walsroder Zeitung am 01.04.2020.

Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Fachanwalt für Insolvenzrecht https://www.ludolfs-insolvenz.de/web/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert