Stadtwerke aufgepasst! Droht der beihilfenrechtliche Paukenschlag für den „Kommunalen Querverbund“? Was ist zu tun?

Die öffentliche Hand erbringt ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten nicht immer selbst, sondern gliedert sie oftmals auf von ihnen beherrschte Kapitalgesellschaften aus. Innerhalb dieser (häufig: Stadtwerke-)Gesellschaften werden gewinnträchtige Geschäftsbereiche dann mit dauerdefizitären gebündelt und steuerlich verrechnet. Der Bundesfinanzhof sieht nun in der steuerlichen Begünstigung dauerdefizitärer Tätigkeiten kommunaler Gesellschaften einen Verstoß gegen das EU-Beihilferecht. Mit Vorlagebeschluss vom 13.03.2019 (Az.: I R 18/19) bittet er den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um entsprechende Klärung. Aber es besteht Hoffnung.

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