Absicherung von M&A-Transaktionen

Warranty & Indemnity Versicherungen

Befeuert wird der M&A-Markt einerseits durch mehr als 200.000 Unternehmen, die kurz- und mittelfristig Nachfolgethemen lösen müssen, und andererseits viele Investoren – sowohl strategische aber vor allem Private-Equity-Investoren – die über hohe Liquidität oder Kapitalzusagen verfügen. Wie sich die damit verbundenen Risiken durch spezielle Versicherungspolicen mitigieren lassen und wie sich Manager dabei vor persönlicher Haftung absichern können, erläutert Dietrich Stöhr, der als Syndikusanwalt bei dem Versicherungsmakler ESTE GmbH (www.estegroup.de.de) auf Transfer derartiger Risiken spezialisiert ist.

Herr Stöhr, welche Risiken spielen bei M&A-Transaktionen typischerweise eine Rolle?

Stöhr: In einem Asset oder Share-Deal werden i.d.R. vom Verkäufer und vom Management Garantien (Warranties) zum Unternehmen oder dem Vermögensgegenstand abgegeben (z.B. Richtigkeit der Bilanz, Anzahl Mitarbeiter, Patent- & Markenrechte). Entsprechend kann es zu Garantieverletzungen aus fehlerhaften Finanzinformationen, nicht offengelegten Rechtsverfahren, Verletzung geistigen Eigentums, Steuernachforderungen, etc. kommen.

Bestandteil von Unternehmenstransaktionen sind oft auch vertragliche Versprechen des Verkäufers, den Käufer zu entschädigen, sollte sich eine ungeahnte Haftungssituation einstellen (z.B. plötzlicher Abbruch einer wichtigen Geschäftsbeziehung). Der Transfer eines solchen Versprechens fällt unter den Begriff „Indemnity“. Im Rahmen von Private Equity-Transaktionen werden überwiegend Käufer-Policen abgeschlossen, um die Garantiehaftung des Verkäufers nach dem Unternehmenskaufvertrag (Share Purchase Agreement, SPA) möglichst gering zu halten und auch um einen Kaufpreiseinbehalt für die Absicherung von Garantieverletzungen (Escrow) auf einem Treuhandkonto zu vermeiden („Clean Exit“).

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