„Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten in Russland, Ungarn und Deutschland“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden.
Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann sich das Unternehmen nach russischem, ungarischem, oder deutschem Recht erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen? Und: auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Für diese und weitere Fragen soll Ihnen das Webinar praxisbezogene Hilfestellungen geben.

Termin: Mo, 07.12.2020, 13.00 Uhr (MEZ)

Hier geht’s zum Video des Webinars:

https://www.dropbox.com/s/yl3fkgbp73ntflj/Advoselect%20Webinar%20Lieferkettenmanagement_R_U_D.mp4?dl=0

Referenten: Elena Balashova, Moskau; Dr. Katalin Préda, Budapest; Dr. Jan Reese, Flensburg

Moderator: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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Compliance von Unternehmen in Deutschland und in Italien: Verbandssanktionengesetz als Referententwurf in Deutschland und das italienische Legislativdekret 231/2001

Am 28. April 2020 wurde der zweite Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, das sog. Verbandssanktionengesetz (VerSanG) in Deutschland veröffentlicht; das Inkrafttreten des Gesetzes wird aber derzeit erst im Januar 2023 erwartet.
Der erste Entwurf stammt aus dem Sommer 2019; der zweite Entwurf enthält hauptsächlich terminologische Änderungen, daher sind keine radikalen Neuigkeiten des Gesetzes mehr zu erwarten.

Die Bestimmungen dieser Gesetzgebung konzentrieren sich auf die Möglichkeit, Unternehmen, die nicht alle erforderlichen Compliance-Maßnahmen durchgeführt haben, nicht nur in wirtschaftlicher/finanzieller Hinsicht, sondern auch strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Dies dient zum einen der Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, zum anderen der Stärkung der Integrität in der Wirtschaft.
Die vorgesehenen Strafen können (in der aktuellen Fassung) bis zu 10% des gesamten Umsatzes des Unternehmens erreichen (bei Unternehmen mit durchschnittlichem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen) und gehen immer mit der Einziehung der Einnahmen aus der Straftat einher.

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„Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten in Belgien, Luxemburg, Niederlande und Deutschland“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen
ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden. Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann sich das Unternehmen nach belgischem, niederländischem, luxemburgischen oder deutschem Recht erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen? Und: auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Für diese und weitere Fragen soll Ihnen das Webinar praxisbezogene Hilfestellungen geben.“

Termin: Di, 10.11.2020, 13.00 Uhr (MEZ)

Hier geht’s zum Video des Webinars:

https://www.dropbox.com/s/24y0u87ga2k3ye7/Advoselect%20Webinar%20Lieferkettenmanagent_Benelux%2010.11.2020.mp4?dl=0

Referenten: Alexis Hallemans, Brüssel; Robert Kayser, Luxemburg; Brigitte Spiegeler und Sandra Hattwig, Den Haag; Dr. Jan Reese, Flensburg

Moderator: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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