Investitionsoptionen in Europa

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa“

Weltweite Krisen, Inflation und Fachkräftemangel beherrschen die Nachrichten. Warum es trotzdem Grund zum Optimismus gibt, erfahren Sie in unserem Webinar.

Experten aus fünf europäischen Nationen geben einen kurzen Überblick über Investiotionschancen und -risiken in ihrem jeweiligen Ländern.

Hier gelangen Sie zum Video des Webinars.

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Advoselect Podcast

Investitionsklima und Immobilien – ein aktueller Überblick mit Experten aus Deutschland, Italien und Portugal

Wirtschaftsanwälte aus Deutschland, Italien und Portugal analysieren den Status Quo der Krise, nennen Risiken und geben einen Ausblick auf positive Branchenentwicklungen.

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Der Podcast ist nicht nur über den Advoselect-Blog, sondern auch über die Advoselect-App und in vielen Podcast Portalen (z.B. Spotify, Deezer) verfügbar. Ob bei Dienstreisen im Auto, zuhause im Home-Office oder beim Joggen: Nutzen Sie unser Audio-Informationsangebot individuell, zu jeder Zeit und an jedem Ort.

Advoselect-Herbsttagung 2022:

Intensiver Austausch und eine Premiere in Lissabon

Gerade in Krisenzeiten müssen Unternehmer häufig schnelle Entscheidungen treffen, die rechtlich gut abgesichert sein müssen. Diese Herausforderung ist umso größer, je internationaler das Unternehmen aufgestellt ist, denn viele Besonderheiten des Wirtschaftsrechts in den unterschiedlichen Ländern müssen berücksichtigt werden. Die Advoselect-Mitgliedskanzleien können ihre Mandanten in besonderer Weise unterstützen, weil sie im Hintergrund auf ein breites europäisches Netzwerk an Experten in Sachen Wirtschaftsrecht zurückgreifen können. Die noch intensivere Vernetzung der Kanzleien stand unter anderem im Mittelpunkt der Advoselect-Herbsttagung, die diesmal bei der Mitgliedskanzlei PLMJ Advogados in Lissabon stattfand.  

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Steuerliche Vorteile beim Umzug nach Italien

Steuerliche Vorteile bei einem Umzug nach Italien: unter welchen Umständen und für wen kann es sich lohnen?

Vorteilhaft kann das Verlegen des Wohnsitzes für natürliche Personen sein, die hohe Einkommen aus nicht-italienischen Quellen beziehen. Sollten diese in den letzten zehn Jahren nicht mindestens neun Mal in Italien steuerpflichtig gewesen sein, besteht gemäß des sog. „Bilanzgesetz 2017“ (= „legge di bilancio 2017“, also das Gesetz Nr. 232/2016) die Option einer Pauschalsteuer von € 100.000 (+ € 25.000 pro Umsatz-generierenden Familienmitglied), welche sich automatisch verlängert und für bis zu 15 Jahre infolge möglich ist.

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Entlastungen für Arbeitnehmer

Mit dem Anstieg des Mindestlohns, der Energiepauschale und dem 9-Euro-Ticket gibt es konkrete Maßnahmen, die für Erleichterung sorgen können. Viel administrativer Aufwand kommt auf die Lohnbuchhaltung im Zuge der teilweise zeitlich begrenzten Änderungen zu, denn nicht alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf alle Entlastungsleistungen.

Hier finden Sie praktische Informationen zum Personalbereich:

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Inkrafttreten der Verordnungen (EU) Nr. 2020/1783 und Nr. 2020/1784 in Italien

Am 1. Juli 2022 traten die Verordnung (EU) Nr. 2020/1783 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen (Beweisaufnahme), und die Verordnung (EU) Nr. 2020/1784 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (Zustellung von Schriftstücken) in Kraft.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/1783 ersetzt die „ausgediente“ Verordnung (EG) Nr. 1206/2001. Mit der Vorschrift wird ein System zur beschleunigten Beweisaufnahme unter Verwendung der (in Anhang I aufgeführten) Formblätter eingeführt, die nach den gemeinsamen Regeln im EU-Raum ausgefüllt werden: Die Kommunikation und der Austausch von Dokumenten erfolgen über ein dezentrales, sicheres und zuverlässiges IT-System, wie beispielsweise e-Codex.

Die Verordnung (EU) Nr. 2020/1784 regelt die grenzüberschreitende Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen, mit Ausnahme von Steuer- und Zollsachen, verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten sowie von Fällen, in denen ein Mitgliedstaat für Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen der Ausübung hoheitlicher Rechte haftet. Auch hier erfolgen alle Formalitäten unter Verwendung der Formblätter in Anhang I und über ein dezentrales IT-System, wie beispielsweise e-Codex.

Ziel der Verordnung ist es, den freien Personenverkehr im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu gewährleisten, indem die Übermittlung und Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke verbessert und beschleunigt sowie Verzögerungen und Kosten für Bürger und Unternehmen verringert werden.

Französisches Arbeitsrecht – Entscheidung des Kassationsgerichts vom 11. Mai 2022: Die Macron-Verordnungen aus dem Jahre 2017 sind mit dem Übereinkommen 158 der IAO vereinbar

Am 11. Mai 2022 hat das französische Kassationsgericht die ersten zwei Entscheidungen gefällt, die die durch die sog. „Macron-Verordnungen“ von 2017 eingeführten Abfindungstabelle betreffen (Artikel L.1235-3 des Arbeitsgesetzbuches). Diese Tabelle legt einen Mindest- und einen Höchstsatz für die im Falle einer rechtsmissbräuchlichen Arbeitgeberkündigung ausgezahlte Abfindung fest, und knüpft ausschließlich an die Berufsjahre, die Größe des Unternehmens und das Bruttogehalt des gekündigten Arbeitnehmers an. Diese Abfindungstabelle ist nicht auf die im Artikel L. 1235-3-1 des Arbeitsgesetzbuches vorgesehenen Fälle anwendbar. Sie gilt unter anderem für die diskriminierenden Kündigungen (in Deutschland siehe das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)) und die rechtsmissbräuchliche Arbeitgeberkündigung geschützter Arbeitnehmer während der Ausübung ihres kollektivarbeitsrechtlichen Mandats. Für diese Arten der Kündigung muss die Höhe des Schadensersatzes mit Betracht auf die Umstände des Einzelfalls bestimmt werden.

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Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in Europa

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa

Wie gut ist Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken bei Auslandsgeschäften in Europa geschützt? In unserer Webinar geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen bei unternehmerischen Tätigkeiten in Europa, z. B. zur Durchgriffshaftung und zu möglichen strafrechtlichen Folgen.

Darüber hinaus stellt Ihnen ein erfahrenen Praktiker die Möglichkeiten der Versicherung der Haftungsrisiken im grenzüberschreitenden Geschäft vor, die Präsentation von Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler finden Sie untenstehend.

  • Video vom Webinar mit Teilnehmern aus Deutschland, Frankreich, Dänemark, Großbritannien
  • Video vom Webinar mit Teilnehmer aus Deutschland, Belgien, Niederlande, Italien und Portugal

Gerne stehen Ihnen unsere Referenten für weitere Auskünfte zur Verfügung: Dr. Jan Reese und Dr. Markus Stöterau, Ehler Ermer & Partner, Flensburg; Frank Diem, Diem Rechtsanwälte, Stuttgart; Ulrich Zschunke, Zschunke Avocats, Paris; Sören Locher, Fabritius Tengnagel & Heine, Kopenhagen; Anastassia Dimmek und Stephen Morrall, Hunters Law, London; Alexis Hallemans, Nelissen Grade Advocaten, Leuven; Michiel Heffels, Heffels Spiegeler Advocaten, Den Haag; Mario Dusi, DusiLaw legal & tax, Milano; Samantha Zürn, plmj, Lisboa

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Baupreise und Lieferengpässe

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa

• Welche Möglichkeiten bieten sich in der Vertragsgestaltung, um gegen plötzliche Preissteigerungen bei Baumaterialien gewappnet zu sein?

• Welche Ansprüche habe ich als Bauherr gegen Unternehmer, wenn durch höhere Gewalt (Flutkatastrophen, Epidemien, etc.) Leistungen verzögert werden?

• Wie schütze ich mich gegen die Insolvenz meiner Zulieferer/Subunternehmer?

• Kann ich verlangen, dass bestehende Verträge bei exorbitanten Materialpreissteigerungen angepasst werden?

Hier sehen Sie das Video zum Webinar.

Referenten: Advoselect Rechts- und Fachanwälte aus Kanzleien in Karlsruhe, Rotenburg, Walsrode, Hamburg und Flensburg.

Moderation: RA Frank E. R. Diem, Stuttgart

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Basiszinssatz ab dem 01.01.2022 unverändert bei 0,88 %

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28.12.2021 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.07.2021 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2021 hat ebenfalls 0,00 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 01.01.2022 ein Basiszinssatz des BGB von -0,88 % (zuvor -0,88 %). Der neue Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29.12.2021 bekannt gegeben.