HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN

Praxisberichte von internationalen Anwälten in Europa

Veranstaltung am 23. September 2021 im “Club International” in Leipzig

Bild: Tamasz Hegede

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Luxemburg, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung nach dem Brexit in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.
Darum: Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen!


Am Abend werden ADVOSELECT Rechtsanwälte aus den folgenden Ländern teilnehmen: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, …

(Sie werden die Gelegenheit haben, am Abend oder jetzt im Vorab, unverbindliche kurze Erstberatungsgespräche mit den teilnehmenden Advoselect Rechtsanwälten zu vereinbaren – siehe Beilage „Anmeldung – Haftungsfallen“)

Donnerstag, 23. September 2021 – Einlass ab 18.30 Uhr, Beginn 19.00 Uhr

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Italienisches Recht in 180 Sekunden: Einführung.

Wie wird in Italien eine Gesellschaft gegründet, geführt, verwaltet und gekauft?

Wie kann Compliance in einer Gesellschaft gesichert werden?

Wie kann ein Handelsvertretervertrag von einem Arbeitsvertrag unterschieden werden?

Wie kann eine Immobilie gekauft werden?

In dieser Videoserie werde ich diese und viele andere Fragen über italienisches Recht und die Eigentümlichkeiten desselben unkompliziert erläutern.

Hier finden Sie das Video der ersten Folge:

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:6793849569881968640/

„Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten in Russland, Ungarn und Deutschland“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden.
Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann sich das Unternehmen nach russischem, ungarischem, oder deutschem Recht erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen? Und: auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Für diese und weitere Fragen soll Ihnen das Webinar praxisbezogene Hilfestellungen geben.

Termin: Mo, 07.12.2020, 13.00 Uhr (MEZ)

Hier geht’s zum Video des Webinars:

https://www.dropbox.com/s/yl3fkgbp73ntflj/Advoselect%20Webinar%20Lieferkettenmanagement_R_U_D.mp4?dl=0

Referenten: Elena Balashova, Moskau; Dr. Katalin Préda, Budapest; Dr. Jan Reese, Flensburg

Moderator: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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„Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten in Belgien, Luxemburg, Niederlande und Deutschland“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen
ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden. Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann sich das Unternehmen nach belgischem, niederländischem, luxemburgischen oder deutschem Recht erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen? Und: auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Für diese und weitere Fragen soll Ihnen das Webinar praxisbezogene Hilfestellungen geben.“

Termin: Di, 10.11.2020, 13.00 Uhr (MEZ)

Hier geht’s zum Video des Webinars:

https://www.dropbox.com/s/24y0u87ga2k3ye7/Advoselect%20Webinar%20Lieferkettenmanagent_Benelux%2010.11.2020.mp4?dl=0

Referenten: Alexis Hallemans, Brüssel; Robert Kayser, Luxemburg; Brigitte Spiegeler und Sandra Hattwig, Den Haag; Dr. Jan Reese, Flensburg

Moderator: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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„Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten in Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden. Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann
sich das Unternehmen nach britischem, französischem, italienischen oder deutschem Recht erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen? Und: auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Für diese und weitere Fragen soll Ihnen das Webinar praxisbezogene Hilfestellungen geben.“

Termin: Di, 27.10.2020, 13.00 Uhr (MEZ)

Hier geht’s zum Video des Webinar:

https://www.dropbox.com/s/ardm911dpuv51wu/Advoselect%20Webinar%20Lieferkettenmanagement_I_F_GB_D.mp4?dl=0

Referenten: Stephen Morrall, London; Ulrich Zschunke, Paris; Mario Dusi, Mailand; Dr. Jan Reese, Flensburg

Moderation: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, Stand: 06.06.2020

Der Koalitionsausschuss hat am 03.06 2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket mit diversen Maßnahmen beschlossen. In einem ersten Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Stand: 06.06.2020), das am 12.06.2020 vom Bundeskabinett beraten werden soll, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

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Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise 2.0, Stand: 06.06.2020

Der Koalitionsausschuss hat am 03.06 2020 ein umfangreiches Konjunkturpaket mit diversen Maßnahmen beschlossen. In einem ersten Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Stand: 06.06.2020), das am 12.06.2020 vom Bundeskabinett beraten werden soll, ist auch die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5% vorgesehen. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl von Fragen. Die Absenkung führt für Unternehmer zu einem umfassenden kurzfristigen Handlungsbedarf, insbesondere sind Systeme und Prozesse anzupassen, Verträge zu ändern und die Buchhaltung ist umzustellen. Zugleich ist im Auge zu behalten, dass die Änderungen in sechs Monaten wieder rückgängig zu machen sind. Vorbehaltlich einer Übergangsregelung und eines begleitenden Schreibens der Finanzverwaltung (ähnlich zur Steuersatzerhöhung zum 01.07.2007) stellt sich die Situation wie folgt dar:

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Änderung der Umsatzsteuersätze für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12. 2020 in Deutschland Extra: Bauwirtschaft

Mit Beschluss vom 03.06.2020 hat die Regierungskoalition Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Folgen, insbesondere die Stärkung der Konjunktur zur Binnennachfrage in Deutschland beschlossen, die Mehrwertsteuersätze befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19% auf 16% (Regelsteuersatz) und von 7% auf 5% (ermäßigter Steuersatz) herabzusenken.
Die Absenkung führt für Unternehmer zu einem umfassenden kurzfristigen Handlungsbedarf, insbesondere sind Systeme und Prozesse anzupassen, Verträge zu ändern und die Buchhaltung ist umzustellen. Zugleich ist im Auge zu behalten, dass die Änderungen in sechs Monaten wieder rückgängig zu machen sind.
Da dieser Regierungsbeschluss noch nicht das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, bleibt die genaue gesetzliche Regelung abzuwarten; ein Gesetzesentwurf bzw. Hinweise auf Anwendungsvorschriften liegen demzufolge zurzeit noch nicht vor. Für erste zu treffende organisatorische Maßnahmen werden daher bestehende Verwaltungsanweisungen zu § 12 UStG (Steuersätze), Veröffentlichungen in der einschlägigen Fachliteratur und ggf. Verwaltungsanweisungen/BMF-Schreiben aus der seinerzeitigen Umstellung des Steuersatzes von 16% auf 19% herangezogen.

Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte:

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„Covid-19 und die Unterstützung für Betriebe in den Niederlanden“

Aus unserer Telefon-Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa”

Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet die Niederlande für Betriebe mit Niederlassung in den Niederlanden? – Wir werden die Möglichkeiten gerne mit Ihnen besprechen.

Hier geht’s zur Audio Datei des Vortrages:

https://fccdl.in/6LNVuF4cOd

Hier geht’s zur Text Datei des Vortrages:

Hier finden Sie die Details zu NOW (Notfallüberbrückungsmaßnahmen zur Sicherung der Beschäftigung in den Niederlanden):

Dienstag, 19.05.2020, ab 13.00 Uhr (MEZ), Dauer ca. 25 Minuten

Referenten: Brigitte Spiegeler und Karen Heijnen, Heffels Spiegeler, Den Haag

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“Life in the time of Coronavirus – der britische Maβnahmenkatalog”

Aus unserer Telefon-Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa”

Hier geht’s zur Audio Datei des Vortrages:

https://fccdl.in/NZd8Byz7UT

Hier geht’s zur Text Datei des Vortrages:

Dienstag, 12.05.2020, ab 13.00 Uhr (MEZ), Dauer ca. 25 Minuten

Referent:Stephen Morrall, Hunters, London

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