HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN

Praxisberichte von internationalen Anwälten in Europa

Veranstaltung am 23. September 2021 im “Club International” in Leipzig

Bild: Tamasz Hegede

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Luxemburg, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung nach dem Brexit in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.
Darum: Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen!


Am Abend werden ADVOSELECT Rechtsanwälte aus den folgenden Ländern teilnehmen: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, …

(Sie werden die Gelegenheit haben, am Abend oder jetzt im Vorab, unverbindliche kurze Erstberatungsgespräche mit den teilnehmenden Advoselect Rechtsanwälten zu vereinbaren – siehe Beilage „Anmeldung – Haftungsfallen“)

Donnerstag, 23. September 2021 – Einlass ab 18.30 Uhr, Beginn 19.00 Uhr

Referenten: Rechtsanwalt Gregor Kleinknecht, Hunters Law LLP; London
Rechtsanwalt Mario Dusi, DusiLaw; Mailand
Rechtsanwalt Robert Kayser, Kayser, Becker & Wagner; Luxemburg

Hier finden Sie die Anmeldung:

Bild: Tamasz Hegede

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