Verpflichtung zum Angebot von Homeoffice-Arbeit

Mit der ab dem 27.01.2021 geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung wird u. a. nunmehr auch erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes statuiert, wenn auch nur für einen befristeten Zeitraum bis zum 15.03.2021.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist Teil des Maßnahmepakets der Bundesregierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Neben der Einführung von Verpflichtungen zum Tragen bestimmter Mund-Nasen-Schutzmasken steht insbesondere die Reduzierung physischer Kontakte im Betrieb im Mittelpunkt der Verordnung. Kernmaßnahme soll dabei die Vereinbarung von Arbeit im Homeoffice sein.

Vor der Tätigkeit im Homeoffice steht die schon nach bisheriger Rechtslage durchzuführende Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5, 6 ArbSchG. Danach hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind und zu dokumentieren. § 2 der Verordnung verpflichtet den Arbeitgeber, die Gefährdungsbeurteilung erneut hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren.

Ziel ist es, die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das betriebsnotwendige Minimum zu verringern. Gleiches gilt für betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen, die nach Möglichkeit durch die Verwendung von Informationstechnologie zu ersetzen sind.

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„Corona zeigt dem Güterverkehr die Grenzen auf – Pandemiebedingte Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen im europäischen Güterverkehr“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lange Staus an den Grenzen, Quarantänepflicht für Transportpersonal und keine einheitlichen Regelungen in Europa – Corona stellt auch den grenzüberschreitenden Güterverkehr vor einige Herausforderungen. Begleiten Sie uns auf einer fiktiven LKW-Tour von Russland über Deutschland bis nach Großbritannien und erfahren Sie unter anderem mit welchen Einschränkungen Unternehmer, Lieferanten und Transportpersonal jetzt rechnen müssen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, um auch weiterhin einen möglichst reibungslosen Warenverkehr zu gewährleisten und wieso es relevant werden kann, wo das eigene Transportpersonal seinen Wohnsitz hat. Dieses Webinar dient dazu, Interessierten einen Überblick über die momentane Einreise- und Aufenthaltssituation in den verschiedenen europäischen Staaten zu verschaffen und praxisbezogene Hilfestellungen zu leisten.

Hier finden Sie das Video des Webinars der LKW Route durch Russland, Italien, Deutschland, Belgien, Großbritannien (sowie jeweils hinterlegt) die entsprechenden Länderspezifischen Informationen:

Hier finden Sie das Video des Webinars der LKW Route durch Ungarn, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande nach Großbritannien (sowie jeweils hinterlegt) die entsprechenden Länderspezifischen Informationen:

Hier finden Sie die Informationen zu allen Ländern in einer Übersicht:

Referenten: Elena Balashova, Moskau; Dr. Katalin Préda, Budapest; Dr. Jan Reese, Flensburg; Mario Dusi, Mailand; Robert Kayser, Luxemburg; Ulrich Zschunke, Paris; Alexis Hallemans, Brüssel; Stephen Morrall, London; Brigitte Spiegeler, Den Haag

Moderator: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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