Steuerliche Vorteile bei einem Umzug nach Italien: unter welchen Umständen und für wen kann es sich lohnen?
Vorteilhaft kann das Verlegen des Wohnsitzes für natürliche Personen sein, die hohe Einkommen aus nicht-italienischen Quellen beziehen. Sollten diese in den letzten zehn Jahren nicht mindestens neun Mal in Italien steuerpflichtig gewesen sein, besteht gemäß des sog. „Bilanzgesetz 2017“ (= „legge di bilancio 2017“, also das Gesetz Nr. 232/2016) die Option einer Pauschalsteuer von € 100.000 (+ € 25.000 pro Umsatz-generierenden Familienmitglied), welche sich automatisch verlängert und für bis zu 15 Jahre infolge möglich ist.
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