Investitionsoptionen in Europa

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa“

Weltweite Krisen, Inflation und Fachkräftemangel beherrschen die Nachrichten. Warum es trotzdem Grund zum Optimismus gibt, erfahren Sie in unserem Webinar.

Experten aus fünf europäischen Nationen geben einen kurzen Überblick über Investiotionschancen und -risiken in ihrem jeweiligen Ländern.

Hier gelangen Sie zum Video des Webinars.

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Advoselect Podcast

Investitionsklima und Immobilien – ein aktueller Überblick mit Experten aus Deutschland, Italien und Portugal

Wirtschaftsanwälte aus Deutschland, Italien und Portugal analysieren den Status Quo der Krise, nennen Risiken und geben einen Ausblick auf positive Branchenentwicklungen.

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Der Podcast ist nicht nur über den Advoselect-Blog, sondern auch über die Advoselect-App und in vielen Podcast Portalen (z.B. Spotify, Deezer) verfügbar. Ob bei Dienstreisen im Auto, zuhause im Home-Office oder beim Joggen: Nutzen Sie unser Audio-Informationsangebot individuell, zu jeder Zeit und an jedem Ort.

Advoselect-Herbsttagung 2022:

Intensiver Austausch und eine Premiere in Lissabon

Gerade in Krisenzeiten müssen Unternehmer häufig schnelle Entscheidungen treffen, die rechtlich gut abgesichert sein müssen. Diese Herausforderung ist umso größer, je internationaler das Unternehmen aufgestellt ist, denn viele Besonderheiten des Wirtschaftsrechts in den unterschiedlichen Ländern müssen berücksichtigt werden. Die Advoselect-Mitgliedskanzleien können ihre Mandanten in besonderer Weise unterstützen, weil sie im Hintergrund auf ein breites europäisches Netzwerk an Experten in Sachen Wirtschaftsrecht zurückgreifen können. Die noch intensivere Vernetzung der Kanzleien stand unter anderem im Mittelpunkt der Advoselect-Herbsttagung, die diesmal bei der Mitgliedskanzlei PLMJ Advogados in Lissabon stattfand.  

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Entlastungen für Arbeitnehmer

Mit dem Anstieg des Mindestlohns, der Energiepauschale und dem 9-Euro-Ticket gibt es konkrete Maßnahmen, die für Erleichterung sorgen können. Viel administrativer Aufwand kommt auf die Lohnbuchhaltung im Zuge der teilweise zeitlich begrenzten Änderungen zu, denn nicht alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf alle Entlastungsleistungen.

Hier finden Sie praktische Informationen zum Personalbereich:

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Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in Europa

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa

Wie gut ist Ihr Unternehmen vor Haftungsrisiken bei Auslandsgeschäften in Europa geschützt? In unserer Webinar geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen bei unternehmerischen Tätigkeiten in Europa, z. B. zur Durchgriffshaftung und zu möglichen strafrechtlichen Folgen.

Darüber hinaus stellt Ihnen ein erfahrenen Praktiker die Möglichkeiten der Versicherung der Haftungsrisiken im grenzüberschreitenden Geschäft vor, die Präsentation von Rechtsanwalt Dr. Stefan Steinkühler finden Sie untenstehend.

  • Video vom Webinar mit Teilnehmern aus Deutschland, Frankreich, Dänemark, Großbritannien
  • Video vom Webinar mit Teilnehmer aus Deutschland, Belgien, Niederlande, Italien und Portugal

Gerne stehen Ihnen unsere Referenten für weitere Auskünfte zur Verfügung: Dr. Jan Reese und Dr. Markus Stöterau, Ehler Ermer & Partner, Flensburg; Frank Diem, Diem Rechtsanwälte, Stuttgart; Ulrich Zschunke, Zschunke Avocats, Paris; Sören Locher, Fabritius Tengnagel & Heine, Kopenhagen; Anastassia Dimmek und Stephen Morrall, Hunters Law, London; Alexis Hallemans, Nelissen Grade Advocaten, Leuven; Michiel Heffels, Heffels Spiegeler Advocaten, Den Haag; Mario Dusi, DusiLaw legal & tax, Milano; Samantha Zürn, plmj, Lisboa

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Baupreise und Lieferengpässe

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa

• Welche Möglichkeiten bieten sich in der Vertragsgestaltung, um gegen plötzliche Preissteigerungen bei Baumaterialien gewappnet zu sein?

• Welche Ansprüche habe ich als Bauherr gegen Unternehmer, wenn durch höhere Gewalt (Flutkatastrophen, Epidemien, etc.) Leistungen verzögert werden?

• Wie schütze ich mich gegen die Insolvenz meiner Zulieferer/Subunternehmer?

• Kann ich verlangen, dass bestehende Verträge bei exorbitanten Materialpreissteigerungen angepasst werden?

Hier sehen Sie das Video zum Webinar.

Referenten: Advoselect Rechts- und Fachanwälte aus Kanzleien in Karlsruhe, Rotenburg, Walsrode, Hamburg und Flensburg.

Moderation: RA Frank E. R. Diem, Stuttgart

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Basiszinssatz ab dem 01.01.2022 unverändert bei 0,88 %

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28.12.2021 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.07.2021 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2021 hat ebenfalls 0,00 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 01.01.2022 ein Basiszinssatz des BGB von -0,88 % (zuvor -0,88 %). Der neue Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29.12.2021 bekannt gegeben.   

Update Transparenzregister – europaweit

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa

Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schreitet die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinien in den einzelnen Ländern weiter voran. Ziel ist die europaweite Nutzung bestimmter Finanzinformationen durch Schaffung zentraler Register für Gesellschaften, in die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern aufgenommen werden. Mit massiven praktischen Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen in Europa wurden Mitteilungspflichten gegenüber dem jeweiligen Register weiter verschärft.

Das Update Transparenzregister gibt einen Überblick über die Regelungen in einzelnen Mitgliedsländern der EU sowie in Großbritannien, insbesondere auch im Hinblick auf grenzüberschreitende Tätigkeiten durch Tochtergesellschaften im Ausland.

Hier kommen Sie zum Video des Webinars.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei unseren Referenten, den Advoselect Rechtsanwälten Dr. Ole Cords und Vera Mewes für Deutschland, Brigitte Spiegeler und Ernst van Knobelsdorf für die Niederlande, Ulrich Zschunke für Frankreich, Gabriella Crosariol für Italien, Robert Kayser für Luxemburg, Samantha Zürn für Portugal und Stephen Morrall für Großbritannien. Das Webinar wurde moderiert von Rechtsanwalt Gregor Kleinknecht, Hunters Law.

Einen Überblick zu den wichtigsten Regeln zum Transparenzregister erhalten Sie in Kürze hier.

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HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN in Großbritannien, Italien und Luxemburg

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Russland, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung nach dem Brexit in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.

Unsere Veranstaltung am 23. September 2021 im “Club International” in Leipzig ist auf großes Interesse gestoßen:

Einen herzlichen Dank an unseren Gastgeber Dr. Daniel Fingerle und die Advoselect Referenten

Sehen Sie hier einige Impressionen des Abends:

https://www.dropbox.com/s/qcum3hgzoz9p69e/Impressionen_Haftungsfallen im Auslandsgeschaeft_23.09.2021.MOV?dl=0

Der Countdown für den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss läuft – Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung ab 2022 auch für Altverträge verpflichtend! Dringender Handlungsbedarf für Arbeitgeber!

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat der Gesetzgeber geregelt, dass bei Entgeltumwandlungsverträgen ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % zu zahlen ist, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dies gilt bereits seit 2019 für alle neuen Verträge, die über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgeschlossen worden sind.

Wichtig zu beachten ist, dass der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nicht zu einer Erhöhung der Lohnkosten zulasten des Arbeitgebers führt. Er ist vielmehr ausschließlich durch die ersparten Sozialabgaben zu finanzieren, die in der Entgeltumwandlung begründet liegen. Der bisherige finanzielle Vorteil, den der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter bisher hatte, wird damit lediglich an den Mitarbeiter „weitergereicht“.

Dringender Handlungsbedarf für Altverträge!

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