HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN in Großbritannien, Italien und Luxemburg

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Russland, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung nach dem Brexit in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.

Unsere Veranstaltung am 23. September 2021 im “Club International” in Leipzig ist auf großes Interesse gestoßen:

Einen herzlichen Dank an unseren Gastgeber Dr. Daniel Fingerle und die Advoselect Referenten

Sehen Sie hier einige Impressionen des Abends:

https://www.dropbox.com/s/qcum3hgzoz9p69e/Impressionen_Haftungsfallen im Auslandsgeschaeft_23.09.2021.MOV?dl=0

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