Es wurde durch die Politik umfassend auf die wirtschaftlichen Herausforderungen, die die Corona-Krise (COVID-19-Pandemie) mit sich bringt, reagiert. Es bleibt aber die Frage offen, wie reagiert werden kann, wenn bei realistischer Bewertung der Ertragskraft des Unternehmens die gewährten Kredite nicht zurückgeführt werden können. Thematisiert werden u. a. folgende Aspekte:
- Aussetzen der Insolvenzantragspflicht
- Vorläufige Eigenverwaltung/Schutzschirmverfahren
- Übertragende Sanierung/Insolvenzplanverfahren
hier geht’s zum Vortrag:
https://www.dropbox.com/s/4zu2wwd076z34pa/Vortrag%20Corona-Krise.mp3?dl=0
Dienstag, 21.04.2020, ab 13.00 Uhr (MEZ), Dauer ca. 25 Minuten
Referenten: Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Rechtsanwältin Jessica Häring und Rechtsanwalt Marius Kober, Ludolfs Insolvenzverwalter, Walsrode/Hannover/Uelzen/Celle