Der Moskauer Bürgermeister Sobyanin verlautbart die Einführung eines digitalen Passes für die Fortbewegung in privaten und öffentlichen Transportmitteln:
Am 11. April 2020, unterschrieb er das Dekret №43-УМ, mit dem die Fortbewegung in Moskau und im Moskauer Gebiet geregelt ist!
Dieser Digitalpass kann seit 13.4. auf dem Portal mos.ru beantragt werden und ist ab 15.4. obligatorisch!
Die detaillierten Regeln finden Sie auf der Homepage der AEB unter diesem Link:
AEB LINK DIGITALER PASS
Der Moskauer Bürgermeister gibt neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des COVID-19 Virus bekannt:
Vom 13. bis 19. April 2020 werden in Moskau eine Reihe zusätzlicher Verbote und Beschränkungen eingeführt.
- Die Arbeit fast aller Unternehmen und Organisationen wird vorübergehend eingestellt, mit Ausnahme von Regierungsstellen, medizinischen Organisationen, Unternehmen der Lebensmittel- und Medizinindustrie, Herstellern persönlicher Schutzausrüstung, wichtigen Verteidigungsunternehmen, Raumfahrtunternehmen, Nuklearindustrie und kritischer Infrastruktur.
Lebensmittelgeschäfte und andere Einzelhandelsgeschäfte, die derzeit geöffnet sind, bleiben weiterhin in Betrieb.
Strukturen, die die Lohnzahlungen sicherstellen, können weiterhin arbeiten.
Alle operativen Unternehmen sollten das Personal am Arbeitsplatz minimieren.
Die verbleibenden Mitarbeiter unterliegen der Fernarbeit oder haben eine arbeitsfreie Woche.
- Bau- und Reparatur-Arbeiten werden mit Ausnahme des Baus medizinischer Einrichtungen, Unternehmen, die kontinuierlich arbeiten, Unternehmen für den Bau und die Instandhaltung von U-Bahn, Eisenbahn, öffentlichen Verkehrsmitteln und Flughäfen ausgesetzt.
- Carsharing ist ausgesetzt.
- Die Erbringung medizinischer Dienstleistungen durch Organisationen und Einzelunternehmer, für die diese Art von Tätigkeit nicht die Haupttätigkeit ist, wird ausgesetzt.
- Es wird eine vorübergehende Regelung für die Ausführung des Stadtbudgets eingeführt, in deren Rahmen die Vergabe von Einkäufen, außer dringende Beschaffungen, ausgesetzt wird.
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Bereitstellung eines Aufschubs bei der Bezahlung der Miete von Personen, die am stärksten von der Corona-Pandemie betroffen sind:
Am 06.04.2020 wurde das Regierungsdekret der Russischen Föderation vom 04.03.2020 Nr. 439(im Folgenden als “Beschluss” bezeichnet) veröffentlicht, in dem das Verfahren für die Gewährung des Aufschubs der Mietzahlung klargestellt wurde. Die Möglichkeit, eine solche Verzögerung zu erreichen, wurde bereits früher durch das Bundesgesetz Nr. 98-FZ vom 01.04.2020 “Über die Änderung bestimmter Rechtsakte der Russischen Föderation zur Vermeidung und Abwicklung von Notfällen” (im Folgenden “Gesetz”) eingeführt.
Alle diesbezüglichen Erklärungen finden Sie im Newsletter von Balashova Legal Consultants – siehe unten!