Coronavirus/COVID-19 – aktuelle Informationen aus Russland

Einreisebestimmungen nach Russland und Visa-Verlängerungen in Russland

Die Einreise nach Russland ist derzeit nicht möglich! Die Grenzen Russlands sind weiterhin für Ausländer gesperrt – egal mit welchem Visum man einreisen will!
Ausländer, die sich in Russland befinden und Gefahr laufen, dass ihr Visum (gleichgültig welches) oder ihre Arbeitsgenehmigung ablaufen oder bereits abgelaufen sind, können ohne Probleme bis 15. Juni weiterarbeiten und sich in Russland aufhalten! Es gibt keinerlei Strafen oder Schwierigkeiten, bis die staatlichen Behörden wieder für Visaverlängerungen öffnen.
Ein entsprechendes Dekret hat Präsident Putin am 18. April unterzeichnet!

Neuausstellungen für Visa nach Russland

Es ist weiterhin nicht möglich, Visa nach Russland im Ausland zu beantragen.
Auch Ausländer, die sich im Ausland befinden und eine Arbeitsgenehmigung für Russland erhalten möchten, können dafür derzeit kein Visum beantragen!

Der Moskauer Bürgermeister verschärft die Maßnahmen gegen COVID-19

Die Maßnahmen wurden bis 1. Mai 2020 verlängert!
Der elektronische Pass kann über www.mos.ru beantragt werden.
Seit Mittwoch, den 22.4. sind die Moskauer Systeme in Funktion, um die im elektronischen Pass angegebene Autonummer automatisch mittels Videoüberwachung zu lesen!
Weitere Details finden Sie auf der AEB Homepage. LINK ZUR AEB

Gesetzliche Bestimmungen zur Abhaltung von Generalversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen

Sollten Sie in Russland eine GmbH haben, beachten Sie bitte das beiliegende Schreiben unserer Anwaltskanzlei BLC!
Siehe Anhang „Aktualisierung des Gesellschaftervertrages“

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