EuGH kippt Berechnung der Lkw-Maut

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 24.10.2020 – Aktenzeichen C 321/19 – entschieden, dass die Berechnung der deutschen Lkw-Maut nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Beanstandet wurde insbesondere, dass bei der Berechnung auch die Kosten der Verkehrspolizei berücksichtigt worden sind.

In seinem jetzt ergangenen Urteil hat der EuGH zunächst festgestellt, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten, die auf dem transeuropäischen Straßennetz Mautgebühren einführen oder beibehalten, die genaue und unbedingte Verpflichtung auferlegt, bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich die „Infrastrukturkosten“, also die Baukosten und die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes, zu berücksichtigen.
Die Kosten der Verkehrspolizei fallen nach Auffassung des EuGH nicht unter den Begriff der Kosten für den Betrieb und können als solche nicht in die Berechnung der Mautgebühren einfließen. Polizeiliche Tätigkeiten fielen in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübe und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handele.

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„Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten in Russland, Ungarn und Deutschland“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden.
Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann sich das Unternehmen nach russischem, ungarischem, oder deutschem Recht erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen? Und: auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Für diese und weitere Fragen soll Ihnen das Webinar praxisbezogene Hilfestellungen geben.

Termin: Mo, 07.12.2020, 13.00 Uhr (MEZ)

Hier geht’s zum Video des Webinars:

https://www.dropbox.com/s/yl3fkgbp73ntflj/Advoselect%20Webinar%20Lieferkettenmanagement_R_U_D.mp4?dl=0

Referenten: Elena Balashova, Moskau; Dr. Katalin Préda, Budapest; Dr. Jan Reese, Flensburg

Moderator: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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Compliance von Unternehmen in Deutschland und in Italien: Verbandssanktionengesetz als Referententwurf in Deutschland und das italienische Legislativdekret 231/2001

Am 28. April 2020 wurde der zweite Referentenentwurf zum Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft, das sog. Verbandssanktionengesetz (VerSanG) in Deutschland veröffentlicht; das Inkrafttreten des Gesetzes wird aber derzeit erst im Januar 2023 erwartet.
Der erste Entwurf stammt aus dem Sommer 2019; der zweite Entwurf enthält hauptsächlich terminologische Änderungen, daher sind keine radikalen Neuigkeiten des Gesetzes mehr zu erwarten.

Die Bestimmungen dieser Gesetzgebung konzentrieren sich auf die Möglichkeit, Unternehmen, die nicht alle erforderlichen Compliance-Maßnahmen durchgeführt haben, nicht nur in wirtschaftlicher/finanzieller Hinsicht, sondern auch strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Dies dient zum einen der Sicherstellung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, zum anderen der Stärkung der Integrität in der Wirtschaft.
Die vorgesehenen Strafen können (in der aktuellen Fassung) bis zu 10% des gesamten Umsatzes des Unternehmens erreichen (bei Unternehmen mit durchschnittlichem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen) und gehen immer mit der Einziehung der Einnahmen aus der Straftat einher.

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„Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten in Belgien, Luxemburg, Niederlande und Deutschland“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen
ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden. Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann sich das Unternehmen nach belgischem, niederländischem, luxemburgischen oder deutschem Recht erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen? Und: auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Für diese und weitere Fragen soll Ihnen das Webinar praxisbezogene Hilfestellungen geben.“

Termin: Di, 10.11.2020, 13.00 Uhr (MEZ)

Hier geht’s zum Video des Webinars:

https://www.dropbox.com/s/24y0u87ga2k3ye7/Advoselect%20Webinar%20Lieferkettenmanagent_Benelux%2010.11.2020.mp4?dl=0

Referenten: Alexis Hallemans, Brüssel; Robert Kayser, Luxemburg; Brigitte Spiegeler und Sandra Hattwig, Den Haag; Dr. Jan Reese, Flensburg

Moderator: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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„Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten in Großbritannien, Frankreich, Italien und Deutschland“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden. Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann
sich das Unternehmen nach britischem, französischem, italienischen oder deutschem Recht erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen? Und: auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Für diese und weitere Fragen soll Ihnen das Webinar praxisbezogene Hilfestellungen geben.“

Termin: Di, 27.10.2020, 13.00 Uhr (MEZ)

Hier geht’s zum Video des Webinar:

https://www.dropbox.com/s/ardm911dpuv51wu/Advoselect%20Webinar%20Lieferkettenmanagement_I_F_GB_D.mp4?dl=0

Referenten: Stephen Morrall, London; Ulrich Zschunke, Paris; Mario Dusi, Mailand; Dr. Jan Reese, Flensburg

Moderation: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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Coronavirus/COVID-19 – aktuelle Informationen aus Russland

Am 6. Oktober 2020, unterzeichnete der Bürgermeister von Moskau, Sergey Sobyanin, das Dekret Nr. 97-УМ über weitere restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie:

  • Vom 9. Oktober bis zum Ende der Schulferien wird der ermäßigte Fahrpreis für Schulkinder im öffentlichen Verkehr ausgesetzt. Das Geld, das bereits für Fahrten bezahlt wurde, wird für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben.
  • Vom 9. bis 28. Oktober wird die freie Fahrt für Moskauer über 65 Jahre und Bürger mit chronischen Krankheiten, die zu Hause bleiben müssen, ausgesetzt.
  • In naher Zukunft wird der Verkauf von Eintrittskarten für Theater, Konzertsäle und Museen, die der Moskauer Regierung unterstellt sind, ausschließlich online möglich sein.
  • Alle Unternehmen und Organisationen der Stadt sind verpflichtet, die Moskauer Regierung wöchentlich über die Versetzung von mindestens 30% der Beschäftigten in die Fernarbeit/das Home-Office zu informieren.
    Insbesondere ist es notwendig, die Nummern der Mobiltelefone und Autos dieser Mitarbeiter anzugeben.
    Die entsprechenden Daten müssen ab dem 12. Oktober und gemäß der dem Dekret beigefügten Liste bereitgestellt werden.
    Diese enthält folgende Spalten: “Mobiltelefonnummer”, “Staatliche Zulassungsnummer des Fahrzeugs”, “Troika-E-Card-Nummer”, “Strelka” -E-Card-Nummer, “Social-Card-Nummer” und “unbegrenzte Monatskartennummer”.
    Die Nichtbereitstellung oder unvollständige Bereitstellung von Informationen führt zu einer Geldstrafe oder Aussetzung der Aktivitäten gemäß Art. 20.6.1 Verwaltungsgesetzbuch der Russischen Föderation.

„Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen in der Russischen Föderation“

Aus unserer Telefon-Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Welche Beschränkungen gelten in der Russischen Föderation für die Einreise ausländischer Staatsbürger, die Erteilung von Visa und Arbeitserlaubnissen?
Welche Anforderungen werden bei der Einreise in die Russische Föderation gestellt und wer unterliegt den Beschränkungen nicht?
Welche Maßnahmen sind für ausländische Staatsbürger ergriffen, die sich in der Russischen Föderation aufhalten?

Hier geht’s zur Audio Datei des Vortrages:

https://fccdl.in/jhMdGX99r8

Dienstag, 09.06.2020, ab 13.00 Uhr (MEZ), Dauer ca. 25 Minuten

Referentin: Elena Balashova, LL.M., Kanzlei: Balashova Legal Consultants, Moskau

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Coronavirus/COVID-19 – aktuelle Informationen aus Russland

14 tägige Quarantäne bei der Einreise nach Russland aufgehoben

Ab dem 15. Juli hebt Russland die obligatorische 14-tägige Selbstisolation bei der Einreise in die Russische Föderation auf.
Am 13. Juli 2020 unterzeichnete Anna Popowa, die Chefärztin für Russland, eine Resolution, wonach Personen, die ab dem 15. Juli auf dem Territorium Russlands ankommen, nicht mehr zwei Wochen lang isoliert werden müssen.

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Insolvenz in Eigenverwaltung – Alles, was Unternehmer dazu jetzt wissen müssen

In zahlreichen mittelständischen Unternehmen, die aufgrund der Krise in ihrer Existenz bedroht sind, stellt sich jetzt eine große Frage: Wenn sich aufgrund der dramatischen Entwicklungen der letzten Monate eine Insolvenz nicht mehr vermeiden lassen sollte, welches Verfahren sollte gewählt werden? Wie kann es am besten gelingen, Werte und Arbeitsplätze zu erhalten? Wie kann über eine erfolgreiche Sanierung dafür gesorgt werden, dass das Unternehmen zukünftig wieder erfolgreich am Markt agieren kann?

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Coronavirus/COVID-19 – aktuelle Informationen aus Russland

Präsident Putin verlängerte die vorläufigen Maßnahmen zur Regelung des Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger in Russland bis zum 15. September 2020!
Am 15. Juni 2020 unterzeichnete Präsident Putin das Dekret Nr. 392 zur Änderung des Dekrets Nr. 274 vom 18. April 2020 “über vorübergehende Maßnahmen zur Regelung des Rechtsstatus ausländischer Staatsbürger und Staatenloser in der Russischen Föderation aufgrund der Gefahr einer weiteren Verbreitung der Coronavirus-Infektion (COVID-19)“, wodurch die vorläufigen Maßnahmen zur Lösung der Situation ausländischer Staatsbürger in Russland bis zum 15. September 2020 verlängert werden. Diese Regelung gilt für alle Visa! Auch die Registrierungspflicht für HQS (hochqualifizierte Spezialisten) entfällt!

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