Italienisches Recht in 180 Sekunden: Handelsvertretervertrag

Könnte ein Handelsvertreter in Italien vom Richter als Angestellter, im Falle von Auseinandersetzungen mit der Firma, betrachtet werden?

Wie kann man dieses Risiko minimieren?

Im neuen Video die Autonomie der Handelsvertreter, wie diese zu sichern ist, sowie die Abfindung in Italien.

Hier finden Sie das Video der aktuellen Folge:

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:6796377785616130048/

Italienisches Recht in 180 Sekunden: Einführung.

Wie wird in Italien eine Gesellschaft gegründet, geführt, verwaltet und gekauft?

Wie kann Compliance in einer Gesellschaft gesichert werden?

Wie kann ein Handelsvertretervertrag von einem Arbeitsvertrag unterschieden werden?

Wie kann eine Immobilie gekauft werden?

In dieser Videoserie werde ich diese und viele andere Fragen über italienisches Recht und die Eigentümlichkeiten desselben unkompliziert erläutern.

Hier finden Sie das Video der ersten Folge:

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:6793849569881968640/

Güterverkehr in der Pandemie: Mit dem LKW durch Europa

Die Bedingungen für den Güterverkehr haben sich in den vergangenen Wochen und Monaten erneut deutlich verschlechtert. Die EU will den Warenverkehr und damit die Lieferketten explizit schützen. Die Praxis zeigt aber, dass dies nur bedingt gelingt. Eine virtuelle LKW-Reise durch Europa zeigt exemplarisch auf, mit welchen Beschränkungen und Regelungen die Transporteure an der Grenze und innerhalb europäischer Länder konfrontiert werden. 

Webinar am Donnerstag, den 22. April 2021 ab 13.00 Uhr mit der IHK Frankfurt am Main in Zusammenarbeit mit den hessischen IHKs und dem Speditions- und Logistikverband Hessen/Rheinland-Pfalz e.V., Anmeldungen und weitere Informationen finden sie hier: https://events.frankfurt-main.ihk.de/lkw-europa

Hier finden Sie eine Übersicht der relevanten Informationen:

Referenten für die Advoselect: Dr. Jan Reese, Ehler Ermer & Partner, Flensburg; Dr. Johannes Dälken, Dr. Rudel Schäfer & Partner, Osnabrück; Mario Dusi, DusiLaw Legal & Tax, Mailand; Ulrich Zschunke, Zschunke Avocats, Paris; Robert Kayser, Kayser Becker & Wagner, Luxemburg; Alexis Hallemans, Nelissen Grade Advocaten, Leuven/Brüssel; Brigitte Spiegeler und Tanja Hupert, Heffels Spiegeler Advocaten, Den Haag; Damian Wypior und Roland Myca, BLPA, Berlin

„Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze in Europa trotz Corona“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen – Video jetzt online!

Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze innerhalb der EU stellen viele Unternehmen regelmäßig vor große Herausforderungen. Die – besonders im europäischen Ausland – zu beachtenden rechtlichen Vorgaben wuchsen und wachsen stetig. Gerade derzeit kommt durch Corona aber noch erschwerend hinzu, dass jedes Land unterschiedliche – sich stetig ändernde – Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen tätigt, die die grundsätzlich landesspezifisch zu beachtenden Formalitäten noch weiter – teilweise massiv – verschärfen. Was gilt es also konkret zu beachten? Ausgangspunkt des Webinars ist der Umgang mit einem grenzüberschreitenden Mitarbeitereinsatz, bei dem ein Mitarbeiter von Deutschland in das europäische Ausland geschickt wird. Beleuchtet wird aber auch der umgekehrte Fall, dass ein Mitarbeiter aus dem europäischen Ausland nach Deutschland geschickt wird. Welche Formalitäten müssen vor Ort eingehalten werden und was ist bezüglich Corona zu beachten?

Das Webinar wurde am 31.03.2021 aufgezeichnet und gibt die zu diesem Zeitpunkt gültigen Regeln weiter.

Hier gelangen Sie zum Video des Webinars. Das Video ist 1.09 h lang, um das komplette Video zu sehen, müssen Sie es gegebenenfalls “downloaden” oder bei Dropbox anmelden, beides ist kostenfrei möglich.

Referenten: Mike Bogensee, Ehler Ermer & Partner, Flensburg; Elena Balashova, Balashova Legal Consultants, Moskau; Dr. Katalin Préda, PREDA Anwaltskanzlei, Budapest; Dr. Werner Loibl, Kanzlei Dr. Loibl, Wien; Mario Dusi, DusiLaw, Mailand, Ulrich Zschunke, Zschunke avocats, Paris; Brigitte Spiegeler, Heffels Spiegeler advocaten, Den Haag; Robert Kayser, Kayser, Becker & Wagner, Luxemburg; Alexis Hallemans, Nelissen Grade Advocaten, Brüssel; Dr. Artur Bunk, bunk-alliance, Worms; Stephen Morrall, Hunters Law, London
Moderation: RA Frank E. R. Diem, Diem Rechtsanwälte, Stuttgart

Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze in der EU trotz Corona

Entsendung nach Frankreich, Niederlande, Belgien, Österreich, Polen

Webinar der IHK Bonn / Rhein-Sieg mit Referenten der ADVOSELECT am Dienstag, den 23.03.2021 ab 13.00 Uhr.

Nähere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier:

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Verpflichtung zum Angebot von Homeoffice-Arbeit

Mit der ab dem 27.01.2021 geltenden Corona-Arbeitsschutzverordnung wird u. a. nunmehr auch erstmals eine Pflicht zum Angebot eines Homeoffice-Arbeitsplatzes statuiert, wenn auch nur für einen befristeten Zeitraum bis zum 15.03.2021.

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist Teil des Maßnahmepakets der Bundesregierung zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Neben der Einführung von Verpflichtungen zum Tragen bestimmter Mund-Nasen-Schutzmasken steht insbesondere die Reduzierung physischer Kontakte im Betrieb im Mittelpunkt der Verordnung. Kernmaßnahme soll dabei die Vereinbarung von Arbeit im Homeoffice sein.

Vor der Tätigkeit im Homeoffice steht die schon nach bisheriger Rechtslage durchzuführende Gefährdungsbeurteilung gemäß §§ 5, 6 ArbSchG. Danach hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind und zu dokumentieren. § 2 der Verordnung verpflichtet den Arbeitgeber, die Gefährdungsbeurteilung erneut hinsichtlich zusätzlich erforderlicher Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes zu überprüfen und zu aktualisieren.

Ziel ist es, die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen auf das betriebsnotwendige Minimum zu verringern. Gleiches gilt für betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen, die nach Möglichkeit durch die Verwendung von Informationstechnologie zu ersetzen sind.

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„Corona zeigt dem Güterverkehr die Grenzen auf – Pandemiebedingte Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen im europäischen Güterverkehr“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lange Staus an den Grenzen, Quarantänepflicht für Transportpersonal und keine einheitlichen Regelungen in Europa – Corona stellt auch den grenzüberschreitenden Güterverkehr vor einige Herausforderungen. Begleiten Sie uns auf einer fiktiven LKW-Tour von Russland über Deutschland bis nach Großbritannien und erfahren Sie unter anderem mit welchen Einschränkungen Unternehmer, Lieferanten und Transportpersonal jetzt rechnen müssen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, um auch weiterhin einen möglichst reibungslosen Warenverkehr zu gewährleisten und wieso es relevant werden kann, wo das eigene Transportpersonal seinen Wohnsitz hat. Dieses Webinar dient dazu, Interessierten einen Überblick über die momentane Einreise- und Aufenthaltssituation in den verschiedenen europäischen Staaten zu verschaffen und praxisbezogene Hilfestellungen zu leisten.

Hier finden Sie das Video des Webinars der LKW Route durch Russland, Italien, Deutschland, Belgien, Großbritannien (sowie jeweils hinterlegt) die entsprechenden Länderspezifischen Informationen:

Hier finden Sie das Video des Webinars der LKW Route durch Ungarn, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande nach Großbritannien (sowie jeweils hinterlegt) die entsprechenden Länderspezifischen Informationen:

Hier finden Sie die Informationen zu allen Ländern in einer Übersicht:

Referenten: Elena Balashova, Moskau; Dr. Katalin Préda, Budapest; Dr. Jan Reese, Flensburg; Mario Dusi, Mailand; Robert Kayser, Luxemburg; Ulrich Zschunke, Paris; Alexis Hallemans, Brüssel; Stephen Morrall, London; Brigitte Spiegeler, Den Haag

Moderator: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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Rückwirkende Steuerfreiheit von Schenkungen unter Ehegatten

Vermögensübertragungen unter Eheleuten sind keine Seltenheit. Wird dabei jedoch der schenkungsteuerliche Freibetrag überschritten, unterliegen die überschießenden Beträge der Schenkungsteuer. Viele Eheleute sind sich dessen und der Tatsache, dass so der Straftatbestand der Steuerhinterziehung verwirklicht wird, nicht bewusst. Noch besteht jedoch die Möglichkeit, solchen Problemen über eine familienrechtliche Lösung beizukommen.

Oft nehmen Ehegatten, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, im Laufe der Ehe erhebliche Vermögensübertragungen untereinander vor. In vielen Fällen sind sie sich nicht der Tatsache bewusst, dass auch unentgeltliche Zuwendungen unter Eheleuten grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig sind. Der Freibetrag innerhalb eines Zehnjahreszeitraums beträgt hierbei EUR 500.000. Wird der diesen Wert übersteigende Teil nicht erklärt, machen sich die Eheleute strafbar.

Die sogenannte Güterstandsschaukel ist eine steuerliche Gestaltungsmöglichkeit, die es vermögenden Eheleuten ermöglicht, dem Ehegatten, der während der Ehe deutlich weniger Zugewinn erzielt hat, Vermögenswerte zukommen zu lassen, ohne dass Schenkungsteuer aus-gelöst wird. Hierzu wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft zunächst per notariell zu beurkundendem Ehevertrag aufgehoben und die Gütertrennung vereinbart. Nach Ablauf einer Schamfrist können die Eheleute wieder zum gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zurückkehren.

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EuGH kippt Berechnung der Lkw-Maut

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 24.10.2020 – Aktenzeichen C 321/19 – entschieden, dass die Berechnung der deutschen Lkw-Maut nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Beanstandet wurde insbesondere, dass bei der Berechnung auch die Kosten der Verkehrspolizei berücksichtigt worden sind.

In seinem jetzt ergangenen Urteil hat der EuGH zunächst festgestellt, dass die Richtlinie den Mitgliedstaaten, die auf dem transeuropäischen Straßennetz Mautgebühren einführen oder beibehalten, die genaue und unbedingte Verpflichtung auferlegt, bei der Festsetzung der Mautgebühren ausschließlich die „Infrastrukturkosten“, also die Baukosten und die Kosten für Betrieb, Instandhaltung und Ausbau des betreffenden Verkehrswegenetzes, zu berücksichtigen.
Die Kosten der Verkehrspolizei fallen nach Auffassung des EuGH nicht unter den Begriff der Kosten für den Betrieb und können als solche nicht in die Berechnung der Mautgebühren einfließen. Polizeiliche Tätigkeiten fielen in die Verantwortung des Staates, der dabei hoheitliche Befugnisse ausübe und nicht lediglich als Betreiber der Straßeninfrastruktur handele.

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„Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten in Russland, Ungarn und Deutschland“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden.
Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann sich das Unternehmen nach russischem, ungarischem, oder deutschem Recht erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen? Und: auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Für diese und weitere Fragen soll Ihnen das Webinar praxisbezogene Hilfestellungen geben.

Termin: Mo, 07.12.2020, 13.00 Uhr (MEZ)

Hier geht’s zum Video des Webinars:

https://www.dropbox.com/s/yl3fkgbp73ntflj/Advoselect%20Webinar%20Lieferkettenmanagement_R_U_D.mp4?dl=0

Referenten: Elena Balashova, Moskau; Dr. Katalin Préda, Budapest; Dr. Jan Reese, Flensburg

Moderator: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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