Coronavirus/COVID-19 – aktuelle Informationen aus Russland

Präsident Putin hat mit Wirkung vom 12. Mai 2020 das sogenannte arbeitsfreie Regime beendet! LINK ZUR AEB

Wichtige Details im Arbeitsrecht nach der Aufhebung der arbeitsfreien Tage – zusammengefasst von BLC!
In Moskau gilt weiterhin das Selbstisolationsregime bis zum 31. Mai 2020!

Gegenwärtig wurden gemäß dem Erlass des Bürgermeisters von Moskau vom 7. Mai 2020 Nr. 55-UM bis zum 31. Mai 2020 folgende Aktivitäten/Geschäftstätigkeiten ausgesetzt:

• Restaurants, Cafés, Kantinen, Buffets, Bars, Snackbars und andere Catering-Einrichtungen, mit Ausnahme von Take-Away-Dienstleistungen, wenn die Geschäfte nicht betreten werden müssen, sowie der Lieferung von Bestellungen;
• Einzelhandelsgeschäfte;
• Schönheitssalons, SPA-Salons, Massagesalons, Solarien, Bäder, Saunen und andere Einrichtungen, in denen ähnliche Dienstleistungen erbracht werden, die die persönliche Anwesenheit eines Bürgers bedürfen, mit Ausnahme von Dienstleistungen, die auf Entfernung erbracht werden, einschließlich der Lieferungen;
• Alle anderen Organisationen haben das Recht, die Durchführung ihrer Aktivitäten/Geschäftstätigkeiten nicht einzuschränken.
Für die meisten Organisationen wird jedoch bis zum 31. Mai 2020 eine Beschränkung der Besuche der Räumlichkeiten festgelegt, in denen ihre Aktivitäten durchgeführt werden.

Gemäß dem Präsidialerlass vom 11. Mai 2020 Nr. 316 und dem Erlass des Bürgermeisters von Moskau vom 7. Mai 2020 Nr. 55-UM können folgende Unternehmen wie gewohnt weiterarbeiten:


• kontinuierlich arbeitende Organisationen, Organisationen mit Geräten, die für einen kontinuierlichen technologischen Prozess ausgelegt sind;
• Organisationen, die die Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und lebenswichtigen Gütern versorgen, Organisationen für Medizin und Pharmazie sowie Organisationen, die entsprechende Güter herstellen;
• Einzelhandelsgeschäfte, in denen Verträge über die Erbringung von Kommunikationsdiensten und den Verkauf von Kommunikationsgeräten im Zusammenhang mit diesen Diensten (einschließlich Mobiltelefonen, Tablets) sowie medizinischen und optisch-ophthalmologischen Produkten/Geräten und Heimtierbedarf abgeschlossen werden;
• Organisationen, die im Notfall Notfallarbeit leisten und/oder wenn die Gefahr der Ausbreitung einer Krankheit besteht, die eine Gefahr für andere darstellt, sowie in anderen Fällen, die das Leben, die Gesundheit oder die normalen Lebensbedingungen der Bevölkerung gefährden;
• Organisationen, die Notfallreparatur- und -handhabungsarbeiten durchführen;
• Organisationen, die Finanzdienstleistungen in Bezug auf Notfallfunktionen erbringen, vor allem Abwicklungs- und Zahlungsdienste;
• alle Bau- und Industrieunternehmen in Moskau;
• Organisationen, die in den Bereichen Forstwirtschaft und Holzeinschlag, Ernte und Viehzucht, Fischerei und Fischzucht tätig sind;
• Organisationen, die mit der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen, dem Handel mit Teilen, Komponenten und Zubehör befasst sind;
• Organisationen, die im Bereich des Großhandels tätig sind.

Gleichzeitig müssen die Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um die persönliche Anwesenheit von Personen zu minimieren, welche relevante Aktivitäten durchführen – unter Berücksichtigung der Besonderheiten des technologischen Prozesses, sowie die Einhaltung des hygienischen und epidemiologischen Regimes sicherzustellen.

Die russische Gesundheitsbehörde Rospotrebnadzor veröffentlichte Empfehlungen für verschiedene Organisationen zur Einhaltung der Hygienesicherheit während der schrittweisen Aufhebung von Beschränkungen.
Gemeinsame Empfehlungen für alle sind:

• Obligatorische Temperaturkontrolle für Mitarbeiter;
• Bereitstellung von Masken, Handschuhen und Antiseptika;
• Einhaltung der sozialen Distanz;
• Desinfektion von Räumlichkeiten und Geräten.

Darüber hinaus müssen Organisationen und Einzelunternehmer Moskaus, für die kein Besuchsverbot für Bürger eingeführt wurde, folgende Informationen bereitstellen:

• über die Anzahl der Arbeitnehmer, die entweder einer Umstellung auf Home-Office (Fernarbeit) unterliegen oder nicht unterliegen, und für die ein arbeitsfreies Tagesregime mit beibehaltenem Gehalt festgelegt ist;
• über die Art der durchgeführten Aktivitäten und den Ort ihrer Durchführung (unter Angabe des entsprechenden Adresscodes aus dem Föderalen Informationssystem für Adressen).

Organisationen, deren Besuch von Bürgern verboten wurde, können weiterhin „remote“ arbeiten. Das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz der Russischen Föderation empfiehlt den Arbeitgebern, die Verwendung flexibler Arbeitsmodi (Schreiben des russischen Arbeitsministeriums vom 23.4.2020 Nr. 14-2 / 10 / P-3710) wie Fern- und Heimarbeit zu organisieren.
Bei einer Verringerung der Arbeitsbelastung aufgrund der Epidemie ist es zur Aufrechterhaltung der Arbeitsplätze ratsam, das Teilzeitsystem anzuwenden.
Gleichzeitig hat der Arbeitgeber das Recht, dem Arbeitnehmer auf seinen Wunsch Urlaub zu gewähren, und wenn die Urlaubstermine auf den vom Präsidenten festgelegten Zeitraum der arbeitsfreien Tage fallen, wird der Urlaub für diese Tage nicht verlängert.

In Bezug auf die Ankündigung von Ausfallzeiten wurde durch das Dekret des Präsidenten vom 11.5.2020 Nr. 316 festgelegt, dass im Falle einer Entscheidung, die Aktivitäten einzelner Organisationen unabhängig von ihren Eigentumsverhältnissen auszusetzen/einzuschränken, sowie Einzelunternehmer (IP – Einpersonenunternehmen) für Mitarbeiter solcher Organisationen, die für solche Unternehmen arbeiten, sind die Gehaltszahlungen beizubehalten.
Ausfallzeiten bedeuten den Stopp der Tätigkeit inklusive einer Reduzierung der Lohnzahlungen. Jedoch wenn die Tätigkeit des Unternehmens eine Ausfallzeit, die eine Reduzierung der Lohnzahlungen nach sich zieht, nicht vornehmen kann, kann auch der Arbeitgeber diese Ausfallzeit nicht verkünden und die damit verbundenen Lohnkürzung nicht einführen.

Außerdem wollen wir Sie darauf hinweisen, dass sich die Rahmenbedingungen in den verschiedenen Regionen voneinander unterscheiden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Maßnahmen können sich auch kurzfristig ändern!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert