Europa rückt zusammen: Frühjahrstagung der „Advoselect“-Wirtschaftskanzleien in Hannover

In stürmischen Zeiten, die für Unternehmen in Europa viele Risiken, aber auch große Chancen mit sich bringen, braucht die Wirtschaft eines mehr denn je: Rechtssicherheit über Grenzen hinweg. Gestörte Lieferketten, Materialengpässe, Fachkräftemangel, ganz neue Fragen der Versorgungssicherheit und teils heftige Turbulenzen auf den weltweiten Märkten machen in vielen Unternehmen gerade sehr schnelle Entscheidungen von großer Tragweite nötig, die auch rechtlich gut abgesichert sein müssen. Wer vor diesem Hintergrund von einer Kanzlei beraten wird, die auf ein europaweites Netzwerk von Wirtschaftsanwälten mit unterschiedlichen Länderkompetenzen und Spezialgebieten zurückgreifen kann, ist klar im Vorteil. Genau diesen Vorsprung bieten die europäischen Mitgliedskanzleien von „Advoselect“, die sich Mitte Mai zu ihrer Frühjahrstagung in Hannover getroffen haben.

„Europa rückt noch enger zusammen und auch wir als europäisches Anwältenetzwerk intensivieren die Zusammenarbeit der Kanzleien über Ländergrenzen hinweg“, so Viktoria Maruschka, Vorständin der Advoselect Service AG. „Dazu zählt neben dem engen fachlichen Austausch zu aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung auch der Ausbau der digitalen Infrastruktur des Netzwerks, um künftig noch schneller auf aktuelle Herausforderungen reagieren zu können.“ Beschlossen wurde unter anderem der Aufbau eines modernen App-Systems, das künftig eine schnelle, digitale Kommunikation zwischen Kanzleien in ganz Europa und ihren Mandanten ermöglichen wird. Auch neue Webinar-Angebote für europäische Unternehmer wurden auf den Weg gebracht. Im Fokus stehen dabei Haftungsfragen für Geschäftsführer und Gesellschafter im europäischen Ausland und die Gestaltung von Handelsvertreterverträgen in Europa. Die Termine werden in Kürze im Advoselect-Blog unter www.advoselect.com bekanntgegeben.

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Baupreise und Lieferengpässe

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa

• Welche Möglichkeiten bieten sich in der Vertragsgestaltung, um gegen plötzliche Preissteigerungen bei Baumaterialien gewappnet zu sein?

• Welche Ansprüche habe ich als Bauherr gegen Unternehmer, wenn durch höhere Gewalt (Flutkatastrophen, Epidemien, etc.) Leistungen verzögert werden?

• Wie schütze ich mich gegen die Insolvenz meiner Zulieferer/Subunternehmer?

• Kann ich verlangen, dass bestehende Verträge bei exorbitanten Materialpreissteigerungen angepasst werden?

Hier sehen Sie das Video zum Webinar.

Referenten: Advoselect Rechts- und Fachanwälte aus Kanzleien in Karlsruhe, Rotenburg, Walsrode, Hamburg und Flensburg.

Moderation: RA Frank E. R. Diem, Stuttgart

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Basiszinssatz ab dem 01.01.2022 unverändert bei 0,88 %

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28.12.2021 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.07.2021 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2021 hat ebenfalls 0,00 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 01.01.2022 ein Basiszinssatz des BGB von -0,88 % (zuvor -0,88 %). Der neue Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29.12.2021 bekannt gegeben.   

ONLINE-GRÜNDUNG VON ITALIENISCHEN GESELLSCHAFTEN MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG

Das Gesetzesdekret zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1151 (zur Änderung der Richtlinie EU 2017/1132) für die Nutzung digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht in Italien ist endlich verabschiedet worden.

Die Einführung der europäischen Bestimmungen in das italienische Rechtssystem stellt einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung und Vereinfachung des Gesellschaftsrechts in Italien dar: es wird nämlich möglich sein, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung per Videokonferenz von jedem beliebigen Ort aus, auch im Ausland, zu gründen, ohne persönlich beim Notar erscheinen zu müssen.

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Ausländische Agenten in Russland: Wer läuft Gefahr, Agent zu werden?

Der Begriff des „ausländischen Agenten“ wurde 2012 durch das föderale Gesetz vom 12. Januar 1996 Nr. 7-FZ „Über nichtkommerzielle Organisationen“ (FZ „Über NKOs“) eingeführt. Nach der offiziellen Klarstellung des Gesetzgebers wurde dieser Begriff eingeführt, um die Sicherheit der Russischen Föderation zu stärken und ihre Souveränität zu schützen sowie die Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Staates zu verhindern.

Im weitesten Sinne wird der Begriff des „ausländischen Agenten“ in der Regel auf ausländische Staatsbürger angewandt, die Interessen eines anderen Staates im Land vertreten. Lt. FZ „Über NKOs“ gilt aber jede russische nichtkommerzielle Organisation, die sich an politischer Tätigkeit in Russland beteiligt und dabei von ausländischen Organisationen oder Staatsangehörigen Finanzierung oder Vermögenswerte erhält, als ausländischer Agent.

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Update Transparenzregister – europaweit

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa

Zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung schreitet die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinien in den einzelnen Ländern weiter voran. Ziel ist die europaweite Nutzung bestimmter Finanzinformationen durch Schaffung zentraler Register für Gesellschaften, in die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern aufgenommen werden. Mit massiven praktischen Auswirkungen auf nahezu alle Unternehmen in Europa wurden Mitteilungspflichten gegenüber dem jeweiligen Register weiter verschärft.

Das Update Transparenzregister gibt einen Überblick über die Regelungen in einzelnen Mitgliedsländern der EU sowie in Großbritannien, insbesondere auch im Hinblick auf grenzüberschreitende Tätigkeiten durch Tochtergesellschaften im Ausland.

Hier kommen Sie zum Video des Webinars.

Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei unseren Referenten, den Advoselect Rechtsanwälten Dr. Ole Cords und Vera Mewes für Deutschland, Brigitte Spiegeler und Ernst van Knobelsdorf für die Niederlande, Ulrich Zschunke für Frankreich, Gabriella Crosariol für Italien, Robert Kayser für Luxemburg, Samantha Zürn für Portugal und Stephen Morrall für Großbritannien. Das Webinar wurde moderiert von Rechtsanwalt Gregor Kleinknecht, Hunters Law.

Einen Überblick zu den wichtigsten Regeln zum Transparenzregister erhalten Sie in Kürze hier.

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HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN in Großbritannien, Italien und Luxemburg

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Russland, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung nach dem Brexit in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.

Unsere Veranstaltung am 23. September 2021 im “Club International” in Leipzig ist auf großes Interesse gestoßen:

Einen herzlichen Dank an unseren Gastgeber Dr. Daniel Fingerle und die Advoselect Referenten

Sehen Sie hier einige Impressionen des Abends:

https://www.dropbox.com/s/qcum3hgzoz9p69e/Impressionen_Haftungsfallen im Auslandsgeschaeft_23.09.2021.MOV?dl=0

Endlich wieder persönlicher Austausch: „Advoselect“-Herbsttagung in Leipzig – Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung in ganz Europa und Haftungsfallen für Unternehmer im Fokus

Kurz vor der mit Spannung erwarteten Bundestagswahl haben sich Wirtschaftsanwälte aus ganz Europa zur Herbsttagung des Netzwerks „Advoselect“ in Leipzig getroffen. Die Veranstaltung, bei der sich Vertreterinnen und Vertreter führender Wirtschaftskanzleien über Ländergrenzen hinweg zu den neuesten Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung austauschen, konnte in diesem Jahr erstmals seit Pandemiebeginn wieder als Präsenzveranstaltung ausgerichtet werden. „Der persönliche Austausch spielt bei Advoselect eine sehr wichtige Rolle“, so Viktoria Maruschka, Vorständin der Advoselect Service AG. „Wir sind sehr froh, dass dies bei der Herbsttagung wieder möglich war, und haben mit Blick auf die Bundestagswahl bewusst einen Veranstaltungsort in Deutschland gewählt. Die Weichenstellungen, die von dieser Wahl ausgehen, werden auch von Unternehmen und Wirtschaftskanzleien in ganz Europa mit großem Interesse verfolgt.“   

Zu den Top-Themen, die bei der Herbsttagung im Fokus standen, zählten neben wirtschaftsrelevanten Fragen rund um die Bundestagswahl vor allem die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, aktuelle Entwicklungen im Gesellschaftsrecht und Haftungsfallen bei Auslandsgeschäften in verschiedenen europäischen Ländern. Zu letzterem Thema fand auch eine Mandantenveranstaltung im „Club International“ in Leipzig statt, bei der die Mitgliedskanzleien Kayser, Becker & Wagner aus Luxemburg, Hunters Law LLP aus Großbritannien und DusiLaw Legal & Tax aus Italien Aspekte der zivilrechtlichen, strafrechtlichen und administrativen Haftung länderspezifisch aufbereiteten und Unternehmer im Anschluss auch individuelle Fragen stellen konnten. Darüber hinaus wurden in Sitzungen der Fachausschüsse Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, internationaler Rechtsverkehr und Insolvenzrecht neueste Informationen zu Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie Erfahrungsberichte besprochen. Dieser Austausch mit Fachkolleginnen und Fachkollegen aus vielen Ländern Europas trägt dazu bei, dass die Advoselect-Mitglieder die Mandanten, welche international unternehmerisch tätig sind, auch mit Blick auf Auslandsgeschäfte bestmöglich beraten kann, denn Lieferketten zum Beispiel enden häufig nicht an Landesgrenzen. Für sehr individuelle Fragen zur Gesetzeslage bei Geschäften in einem bestimmten Land können die Kanzleien immer auf ein starkes, europaweites Netzwerk an Experten zurückgreifen, die alle länderspezifischen Besonderheiten im Wirtschaftsrecht kennen. Das ist ein Mehrwert, den man den Mandanten bieten kann und der die Advoselect-Mitglieder von anderen Kanzleien unterscheidet.

Abgerundet wurde die dreitägige Herbsttagung mit einer Führung durch das Bundesverwaltungsgericht, einem Seminar zu modernen, mandantenorientierten Preismodellen für anwaltliche Beratung in Zeiten voranschreitender Digitalisierung, das „1. Advoselect Golfturnier“, die Gesellschafterversammlung der Advoselect EWIV und die Hauptversammlung der Advoselect Service-AG. „Dabei wurde auch deutlich, dass die Nachfrage nach einer grenzüberschreitenden Rechtsberatung groß ist und das Netzwerk deshalb auch weiterhin auf Wachstumskurs ist“, so Viktoria Maruschka, Vorständin der Advoselect Service AG. „Wir freuen uns, zwei neue Kanzleien aus Mannheim und Warschau begrüßen zu dürfen. Zudem haben wir bereits neue Anfragen interessierter Kanzleien.“ An der Advoselect-Herbsttagung in Leipzig nahmen 42 Vertreterinnen und Vertreter von Wirtschaftskanzleien aus ganz Europa teil.

Der Countdown für den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss läuft – Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung ab 2022 auch für Altverträge verpflichtend! Dringender Handlungsbedarf für Arbeitgeber!

Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) hat der Gesetzgeber geregelt, dass bei Entgeltumwandlungsverträgen ein Arbeitgeberzuschuss von 15 % zu zahlen ist, sofern Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dies gilt bereits seit 2019 für alle neuen Verträge, die über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds abgeschlossen worden sind.

Wichtig zu beachten ist, dass der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nicht zu einer Erhöhung der Lohnkosten zulasten des Arbeitgebers führt. Er ist vielmehr ausschließlich durch die ersparten Sozialabgaben zu finanzieren, die in der Entgeltumwandlung begründet liegen. Der bisherige finanzielle Vorteil, den der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter bisher hatte, wird damit lediglich an den Mitarbeiter „weitergereicht“.

Dringender Handlungsbedarf für Altverträge!

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HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN

Praxisberichte von internationalen Anwälten in Europa

Veranstaltung am 23. September 2021 im “Club International” in Leipzig

Bild: Tamasz Hegede

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Luxemburg, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung nach dem Brexit in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.
Darum: Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen!


Am Abend werden ADVOSELECT Rechtsanwälte aus den folgenden Ländern teilnehmen: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, …

(Sie werden die Gelegenheit haben, am Abend oder jetzt im Vorab, unverbindliche kurze Erstberatungsgespräche mit den teilnehmenden Advoselect Rechtsanwälten zu vereinbaren – siehe Beilage „Anmeldung – Haftungsfallen“)

Donnerstag, 23. September 2021 – Einlass ab 18.30 Uhr, Beginn 19.00 Uhr

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