Neue italienische harmonisierte Tabelle für Schadenersatz für schwere Verletzungen

Das italienische Privatversicherungsgesetzbuch hat in Art. 138 eine neue Tabelle für Schadenersatz für schwere Verletzungen (von 10 bis 100 Invaliditätspunkte) eingeführt.

Diese Tabelle hätte in ganz Italien bis zum 1. Mai 2022 eingeführt werden sollen, allerdings konnte bis heute dieser Termin nicht eingehalten werden.

Die sog. Invaliditätspunkte (welche sodann zur Quantifizierung des Schadenersatzes führen) werden gemäß der hiesigen Rechtsprechung nach folgenden grundsätzlichen Prinzipien festgestellt:

  • Der Schadenersatz bezieht sich auf den Nachteil der Beziehungen vom Alltagsleben des Verletzten, unabhängig von der Fähigkeit Einkommen zu erwirtschaften.
  • Die Invaliditätspunkte werden sowohl in Bezug auf Alter (degressiv) als auch in Bezug auf Invaliditätsgrad (steigend), von einem beim Gericht eingetragenen medizinischen Sachverständigen, berechnet.
  • Das Schmerzensgeld für immaterielle Schäden (sog. „danno morale” = moralischer Schaden) kann im Einzelfall als mögliche zuzügliche Erhöhung des Schadensersatzes anerkannt werden.

Diese neue Tabelle hat das Ziel, eine vereinheitlichte Quantifizierung des Schadenersatzes für schwere Verletzungen, anwendbar in ganz Italien, festzulegen, da bislang in Italien verschiedene Arten von Bewertungen seitens aller einzelnen Landgerichte erfolgten.

Die wichtigste Tabelle ist bis heute die Mailänder Tabelle; ein Beispiel hier nachfolgend für die Quantifizierung gemäß dieser Tabelle:

Eine 40-jährige Person mit einer Invaliditätspunktzahl von 100% wäre heute berechtigt, 995.160,00 € (plus eines Zuschusses von maximal 25%) zu bekommen.

Wir erwarten die Einführung der neuen vereinheitlichten Tabelle mit Spannung!

Unsere Kanzlei beantragt und bearbeitet nationalen und internationalen Schadenersatzforderungen mit Schmerzensgeldforderungen gegen Privaten und Versicherungen mit vollster Zufriedenheit unserer Mandanten. Wir stehen für internationale Beratungen gerne zur Verfügung.

Mailand, den 02.11.2022

Avv. Gabriella Crosariol

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