Baupreise und Lieferengpässe

Webinar aus der Vortragsreihe „ADVOSELECT aktuell:  Wirtschaftsrecht in Europa

• Welche Möglichkeiten bieten sich in der Vertragsgestaltung, um gegen plötzliche Preissteigerungen bei Baumaterialien gewappnet zu sein?

• Welche Ansprüche habe ich als Bauherr gegen Unternehmer, wenn durch höhere Gewalt (Flutkatastrophen, Epidemien, etc.) Leistungen verzögert werden?

• Wie schütze ich mich gegen die Insolvenz meiner Zulieferer/Subunternehmer?

• Kann ich verlangen, dass bestehende Verträge bei exorbitanten Materialpreissteigerungen angepasst werden?

Hier sehen Sie das Video zum Webinar.

Referenten: Advoselect Rechts- und Fachanwälte aus Kanzleien in Karlsruhe, Rotenburg, Walsrode, Hamburg und Flensburg.

Moderation: RA Frank E. R. Diem, Stuttgart

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Basiszinssatz ab dem 01.01.2022 unverändert bei 0,88 %

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des BGB dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres. Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 28.12.2021 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 01.07.2021 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2021 hat ebenfalls 0,00 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 01.01.2022 ein Basiszinssatz des BGB von -0,88 % (zuvor -0,88 %). Der neue Basiszinssatz wurde in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 29.12.2021 bekannt gegeben.   

HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN in Großbritannien, Italien und Luxemburg

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Russland, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung nach dem Brexit in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.

Unsere Veranstaltung am 23. September 2021 im “Club International” in Leipzig ist auf großes Interesse gestoßen:

Einen herzlichen Dank an unseren Gastgeber Dr. Daniel Fingerle und die Advoselect Referenten

Sehen Sie hier einige Impressionen des Abends:

https://www.dropbox.com/s/qcum3hgzoz9p69e/Impressionen_Haftungsfallen im Auslandsgeschaeft_23.09.2021.MOV?dl=0

HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN

Praxisberichte von internationalen Anwälten in Europa

Veranstaltung am 23. September 2021 im “Club International” in Leipzig

Bild: Tamasz Hegede

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Luxemburg, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung nach dem Brexit in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.
Darum: Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen!


Am Abend werden ADVOSELECT Rechtsanwälte aus den folgenden Ländern teilnehmen: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, …

(Sie werden die Gelegenheit haben, am Abend oder jetzt im Vorab, unverbindliche kurze Erstberatungsgespräche mit den teilnehmenden Advoselect Rechtsanwälten zu vereinbaren – siehe Beilage „Anmeldung – Haftungsfallen“)

Donnerstag, 23. September 2021 – Einlass ab 18.30 Uhr, Beginn 19.00 Uhr

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Dusilaw Videoserie „Italienisches Recht in 180 Sekunden“: Zivilprozesse in Italien

Wie wird eine Klage in Italien eingereicht?
 
Wer braucht eine sog. „PEC“ (zertifizierte E-Mail Adresse), um Zustellungen der Schriftsätze direkt vom eigenen Pc durchzuführen?
 
Wie werden in der Corona Zeit Verhandlungstermine in Videokonferenz geführt? 
 
Ital. Zpo: strenge Fristen und mehrere Formalien, die man kennen muss!

Hier finden Sie das aktuelle Video:

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:6830833948923363328/

Italienisches Recht in 180 Sekunden: Internationale Compliance – das ital. Legislativdekret 231/2001

Eine spezielle (nicht in allen Rechtssystemen bekannte!) Compliance für und gegenüber ital. Unternehmen.

Leitende und nicht-leitende Angestellte können zur strengen administrativen / strafrechtlichen Haftung der Firma, selbst außerhalb Italiens, führen: dies kann auch zivilrechtliche / vertragliche Effekte mit sich bringen!

Die sog. „231 – Organisation Modelle“ für eine effiziente und virtuose Verwaltung der Firma, als Freistellung von der strafrechtlichen Haftung des Unternehmens!

Hier finden Sie das aktuelle Video:

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:6811678759259914240/

Italienisches Recht in 180 Sekunden: Handelsvertretervertrag

Könnte ein Handelsvertreter in Italien vom Richter als Angestellter, im Falle von Auseinandersetzungen mit der Firma, betrachtet werden?

Wie kann man dieses Risiko minimieren?

Im neuen Video die Autonomie der Handelsvertreter, wie diese zu sichern ist, sowie die Abfindung in Italien.

Hier finden Sie das Video der aktuellen Folge:

https://www.linkedin.com/feed/update/urn:li:activity:6796377785616130048/

Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze in der EU trotz Corona

Entsendung nach Frankreich, Niederlande, Belgien, Österreich, Polen

Webinar der IHK Bonn / Rhein-Sieg mit Referenten der ADVOSELECT am Dienstag, den 23.03.2021 ab 13.00 Uhr.

Nähere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier:

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„Corona zeigt dem Güterverkehr die Grenzen auf – Pandemiebedingte Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen im europäischen Güterverkehr“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lange Staus an den Grenzen, Quarantänepflicht für Transportpersonal und keine einheitlichen Regelungen in Europa – Corona stellt auch den grenzüberschreitenden Güterverkehr vor einige Herausforderungen. Begleiten Sie uns auf einer fiktiven LKW-Tour von Russland über Deutschland bis nach Großbritannien und erfahren Sie unter anderem mit welchen Einschränkungen Unternehmer, Lieferanten und Transportpersonal jetzt rechnen müssen, welche Vorkehrungen getroffen werden können, um auch weiterhin einen möglichst reibungslosen Warenverkehr zu gewährleisten und wieso es relevant werden kann, wo das eigene Transportpersonal seinen Wohnsitz hat. Dieses Webinar dient dazu, Interessierten einen Überblick über die momentane Einreise- und Aufenthaltssituation in den verschiedenen europäischen Staaten zu verschaffen und praxisbezogene Hilfestellungen zu leisten.

Hier finden Sie das Video des Webinars der LKW Route durch Russland, Italien, Deutschland, Belgien, Großbritannien (sowie jeweils hinterlegt) die entsprechenden Länderspezifischen Informationen:

Hier finden Sie das Video des Webinars der LKW Route durch Ungarn, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande nach Großbritannien (sowie jeweils hinterlegt) die entsprechenden Länderspezifischen Informationen:

Hier finden Sie die Informationen zu allen Ländern in einer Übersicht:

Referenten: Elena Balashova, Moskau; Dr. Katalin Préda, Budapest; Dr. Jan Reese, Flensburg; Mario Dusi, Mailand; Robert Kayser, Luxemburg; Ulrich Zschunke, Paris; Alexis Hallemans, Brüssel; Stephen Morrall, London; Brigitte Spiegeler, Den Haag

Moderator: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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„Lieferkettenmanagement und Force Majeure in Coronazeiten in Belgien, Luxemburg, Niederlande und Deutschland“

Webinar aus unserer Vortragsreihe “Advoselect Aktuell: Wirtschaftsrecht in Europa” – Corona – Spezial für Unternehmen

Lockdown, Lieferengpässe, Leistungsverzögerungen – Die Corona-Krise hat gezeigt, wie komplex und instabil globale Lieferketten sind. Bei der Bewältigung im eigenen Unternehmen
ist die Geschäftsleitung mehr denn je gefordert: Erhebliche Haftungsrisiken dürfen trotz der häufig gebotenen Handlungseile nicht aus dem Blick verloren werden. Welche Pflichten treffen Geschäftsführung und Vorstand in der Corona-Krise? Unter welchen Voraussetzungen kann sich das Unternehmen nach belgischem, niederländischem, luxemburgischen oder deutschem Recht erfolgreich auf Höhere Gewalt berufen? Und: auf welche Punkte ist zu achten, wenn auf das Lieferverhältnis das UN-Kaufrecht anwendbar ist? Für diese und weitere Fragen soll Ihnen das Webinar praxisbezogene Hilfestellungen geben.“

Termin: Di, 10.11.2020, 13.00 Uhr (MEZ)

Hier geht’s zum Video des Webinars:

https://www.dropbox.com/s/24y0u87ga2k3ye7/Advoselect%20Webinar%20Lieferkettenmanagent_Benelux%2010.11.2020.mp4?dl=0

Referenten: Alexis Hallemans, Brüssel; Robert Kayser, Luxemburg; Brigitte Spiegeler und Sandra Hattwig, Den Haag; Dr. Jan Reese, Flensburg

Moderator: Frank E. R. Diem, Stuttgart

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