Änderungen bei der Regelung des kleinen und mittleren Unternehmertums in der Russischen Föderation

Die Änderungen im Föderalen Gesetz Nr. 209-FS vom 24. Juli 2007 “Über die Entwicklung des kleinen und mittleren Unternehmertums in der Russischen Föderation” sind am 1. Dezember 2018 in Kraft getreten. Jetzt dürfen die Personengesellschaften, die im Eigentum ausländischer Gesellschaftern völlig sind, und diverse Unternehmen gemäß den vorgenommenen Änderungen als Subjekte des kleinen und mittleren Unternehmertums (KMU) gelten.

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