Kurzfristige E-Visa nach Russland

Das Regime für die Ausstellung von E-Visa gibt es in Russland bereits seit 2017. Der Vorteil eines elektronischen Visums besteht darin, dass dieses über das Internet ausgestellt werden kann, ohne das ein Konsulat oder eine Botschaft der Russischen Föderation aufgesucht werden müssen.

Das E-Visum wird kostenlos ausgestellt. Die Frist für die Ausstellung eines elektronischen Visums beträgt nicht mehr als 4 Kalendertage ab dem Datum der Einreichung des ausgefüllten Antrags.

Sie können den Antrag auf Erteilung eines elektronischen Visums auf der Website des Außenministeriums der Russischen Föderation nicht früher als 20 Tage und nicht später als 4 Tage vor dem geplanten Datum der Einreise nach Russland ausfüllen.

Derzeit kann ein elektronisches Visum für einen Besuch von:

• dem Gebiet Kaliningrad
• der fernöstlichen Föderalen Region

ausgestellt werden.

Die Liste der Staaten, deren Bürger elektronische Visa erhalten können, kann hier eingesehen werden.


Sie können sich aber nur innerhalb dieses Territoriums der Russischen Föderation, für das die Einreise festgelegt wurde, mit einem elektronischen Visum bewegen. Die erlaubte Dauer des Aufenthalts in der Russischen Föderation mit einem E-Visum beträgt maximal 8 Tage.

Elektronische Visa können für folgende Kategorien ausgestellt werden: Geschäftsvisum (Common Business), Touristenvisum (Common-Tourismus), humanitäres Visum (Common Humanitarian) – Sport, Kultur, wissenschaftliche und technische Zwecke).

Ab 1. Oktober 2019, in Übereinstimmung mit dem Dekret des Präsidenten der Russischen Föderation No. 347 vom 18. Juli, 2019, wird es möglich sein, für Besuche von St.-Petersburg und dem Leningrader Gebiet elektronische Visa zu beantragen. Die Regierung der Russischen Föderation ist beauftragt, eine Liste von ausländischen Staaten festzulegen, deren Bürger in St. Petersburg und dem Leningrad Region per E-Visum einreisen können.

Weitere Informationen über elektronische Visa (über die Einreise in die Russische Föderation, über das Ausfüllen des Fragebogens, etc.) finden Sie auf der Website des Außenministeriums der Russischen Föderation.

Autorin:

Elena Balashova, LL.M., Juristin,

ist Geschäftsführende Partnerin der Advoselect-Mitgliedskanzlei Balashova Legal Consultants in Moskau sowie Partnerin der Balashova Bruck und Partners.

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