HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN

Praxisberichte von internationalen Anwälten in Europa

Veranstaltung am 23. April im “Club International” in Leipzig – wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt!

Bild: Tamasz Hegede

Eine unvollständig ausgefüllte Steuererklärung der Tochterfirma in Russland, ein unvorsichtiger Verstoß gegen lokale Umweltauflagen an einer Produktionsstätte in Ungarn, eine unachtsame Vertragsformulierung im Vorfeld des Brexits in Großbritannien oder auch nur eine unbedachte Partyeinladung, die in Italien geltendes Recht verletzt – wenn den Mitarbeitern im Ausland ein Fehler passiert, kann daraus schnell ein strafrechtliches Problem für den Geschäftsführer der Muttergesellschaft oder Holding werden, denn er kann wegen mangelnder Organisations- und Kontrolltätigkeit haftbar gemacht werden. Vielen deutschen Unternehmern mit Engagements im Ausland sind solche Risiken nicht oder nur unzureichend bewusst.
Darum: Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen!

Am Abend werden ADVOSELECT Rechtsanwälte aus den folgenden Ländern teilnehmen: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Russland, Ungarn, …

(Sie werden die Gelegenheit haben, am Abend oder jetzt im Vorab, unverbindliche kurze Erstberatungsgespräche mit den teilnehmenden Advoselect Rechtsanwälten zu vereinbaren – siehe Beilage „Anmeldung – Haftungsfallen“)

Donnerstag, 23. April 2020 – Einlass ab 18.30 Uhr, Beginn 19.00 Uhr

Referenten: Rechtsanwältin Elena Balashova, blc Balashova-Legal-Consultants; Moskau
Rechtsanwältin Dr. Katalin Preda, Préda Anwaltskanzlei; Budapest
Rechtsanwalt Gregor Kleinknecht, Hunters Solicitors; London

Hier finden Sie die Anmeldung: https://www.advoselect.com/uploads/media/Anmeldung_Haftungsfallen__Club_International_advo.pdf

Bild: Tamasz Hegede

Ein Gedanke zu „HAFTUNGSFALLEN BEI AUSLANDSGESCHÄFTEN

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