Aktuelle Informationen zum Umgang mit den Folgen der COVID-19-Pandemie in der russischen Föderation

Hiermit möchten wir Ihnen aktuelle Informationen zur COVID-19-Pandemie in Russland übermitteln sowie diverse nützliche Links!

Reisebeschränkung – Zusammenfassung über Reisebeschränkungen in Russland:

Bitte sehen Sie diesen Link – Coronavirus – Russlands geschlossene Grenzen, rechtliche Bestimmungen
Auf Grund von diversen Rückfragen wollen wir hier bestätigen, dass die Einreise für Personen mit Aufenthaltsgenehmigung nur für die unbegrenzte Variante gilt!

Vorgangsweise, wenn Mitarbeiter in Home-Office geschickt werden:
Wir möchten darauf hinweisen, dass eine solche Änderung aus arbeitsrechtlicher Sicht nur mit Zustimmung eines Arbeitnehmers und Abschluss einer Vereinbarung über die Änderung des Arbeitsvertrags erfolgen darf. Für den Fall, dass Ihnen die derzeitigen technischen Ressourcen keine Gelegenheit bieten, eine solche Vereinbarung zu formalisieren, empfehlen wir dringend, auf alle Fälle einen schriftlichen Antrag mit der Bitte, von zu Hause arbeiten zu dürfen, von Ihren Mitarbeitern unter Angabe der Arbeitsadresse des Mitarbeiters für diesen „Homeoffice“-Zeitraum einzuholen, der Ihre Risiken als Arbeitgeber minimieren soll.
Ein solcher Antrag wird in einfacher schriftlicher Form gestellt und soll an eine autorisierte Person im Unternehmen gerichtet werden.

VISA-Verlängerungen:
Wir möchten Sie darüber informieren, dass das russische Innenministerium seit dem 19. März 2020 eine Klarstellung zum Verfahren der vorübergehenden Verlängerung der Aufenthaltsdauer für ausländische Staatsbürger in Russland verabschiedet hat.
Laut der zusammenfassenden Aufzeichnung des Treffens der Arbeitsgruppe des Staatsrates der Russischen Föderation zum Kampf gegen die neue Coronavirus-Infektion, verursacht durch 2019-NCOV, vom 17. März 2020, -2 4-28-1 / 20 haben die territorialen Abteilungen des Innenministeriums für Migrationsfragen folgendes festgelegt:

  1. Die Verlängerung der Gültigkeit aktueller Visa für ausländische Staatsbürger, die mit einem Visum nach Russland gekommen sind, um bis zu 90 Tage ist möglich, unabhängig vom Zweck der Einreise nach Russland aufgrund ihres Antrags. Im Falle des Ablaufs eines Visums zur Verlängerung der befristeten Aufenthaltsdauer dieser ausländischen Staatsbürger um bis zu 90 Tage auf der Grundlage ihres begründeten Antrags (es wird kein bestimmtes Formular festgelegt) mit anschließender Ausstellung von Transitvisa zur Ausreise aus Russland.
  2. Verlängerung des Zeitraums des vorübergehenden Aufenthalts für ausländische Staatsangehörige ohne Visum um bis zu 90 Tage, auch gemäß den internationalen Abkommen Russlands über kurzfristige Besuche ohne Visum für bestimmte Kategorien von Bürgern auf deren Antrag. Im Falle des Ablaufs der zulässigen befristeten Aufenthaltsdauer für diese Kategorie von Ausländern zur Verlängerung der befristeten Aufenthaltsdauer um bis zu 90 Tage auf der Grundlage ihres begründeten Antrags (es wird kein bestimmtes Formular festgelegt) mit anschließender Ausstellung von Transitvisa zur Ausreise aus Russland.
  3. Es ist weiterhin möglich, Dokumente einzureichen und registrieren zu lassen, und es werden Genehmigungen für die Einstellung ausländischer Mitarbeiter und Arbeitserlaubnisse für ausländische Staatsbürger erteilt, die sich aus rechtlichen Gründen in Russland aufhalten, ohne Russland verlassen zu müssen. Es wird auch die administrative Haftung gemäß Artikel 18.20 des Administrativen Codex der RF übernommen.
  4. Falls die Laufzeit einer befristeten und dauerhaften Aufenthaltserlaubnis abläuft, verlängert sich die Dauer des befristeten Aufenthalts für diese ausländischen Staatsbürger aufgrund ihres begründeten Antrags um bis zu 90 Tage (es wird kein bestimmtes Formular festgelegt).

Nach den vorläufigen Informationen wird die Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts von Ausländern und aller Arten von Visa, mit Ausnahme von Arbeitsvisa, in Moskau von den territorialen Unterabteilungen des Innenministeriums gemäß dem Ort der Migrationsregistrierung für Ausländer durchgeführt .

Einzelheiten zu den oben beschriebenen Verfahren, Bearbeitungszeiten und Listen der erforderlichen Dokumente werden in Kürze von der Migrationsabteilung des Innenministeriums bestätigt.

LINKS zu Botschaften und aktuelle Informationen:

Für Deutschland und deutsche Staatsbürger:
Die deutsche Botschaft bittet, dass Sie sich als deutsche Staatsangehörige, die sich – wenn auch nur vorübergehend – in Russland aufhalten, in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“) eintragen:

https://elefand.diplo.de/elefandextern/home/login!form.action

Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme, die aber gewährleistet, dass Sie von den deutschen Vertretungen mit wichtigen Informationen versorgt werden können. Informationen auf der Homepage des auswärtigen Amtes finden Sie hier:

https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/russischefoederation-node/russischefoederationsicherheit/201536

https://germania.diplo.de/ru-de

Für Österreich und österreichische Staatsbürger:

Die Österreichische Botschaft in Moskau sendet regelmäßige Informationen an registrierte Staatsbürger! Bitte senden Sie ein Mail an folgende Adresse, um in den Verteiler aufgenommen zu werden: moskau-ka@bmeia.gv.at

Rückholaktion für Österreicher weltweit: Über folgende Website können Sie sich registrieren, sollten Sie an der Rückholaktion heimflug.austrian.com interessiert sein!

https://heimflug.austrian.com/

Für die Schweiz und Schweizer Staatsbürger: Dies ist der Link zur Website der Schweizer Botschaft in Moskau:

https://www.eda.admin.ch/countries/russia/de/home.html

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