Das Arbeitsministerium hat das Präsidialdekret betreffend „arbeitsfreie Woche“ präzisiert!
Am 25. März 2020 unterzeichnete der russische Präsident ein Dekret zur Einführung von Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung der Coronavirus-Epidemie.
Alle Wochentage der kommenden Woche vom 30. März bis 3. April wurden für «nicht erwerbstätig» erklärt, die Gehälter werden jedoch beibehalten.
- Wichtig ist, dass diese „arbeitsfreien Tage“ nicht mit Wochenenden oder arbeitsfreien Feiertagen gleichgesetzt wurden.
- Daher sollte die Vergütung der Mitarbeiter in üblicher statt in doppelter Höhe erfolgen.
- Die Mitarbeiter der folgenden Art von Organisationen sind von der Anforderung „arbeitsfreie Tage“ befreit: LINK ZUR AEB
Die Verordnung von Premierminister Mischustin vom 27. März 2020 über das Einreiseverbot für Ausländer ins Deutsche übersetzt:
Stellungnahme von Rospotrebnadzor für Spediteure! WICHTIG!
Die Maßnahmen sehen Sie unter diesem Link: LINK ZUR AEB
Maßnahmen von Premierminister Mikhail Mishustin betreffend „Hotels und andere Gesundheits- und Erholungseinrichtungen“!
Diese Verordnung gilt von 28.3.-1.6.2020 und ist damit auch ein Hinweis, über welche Zeiträume wir derzeit reden! LINK ZUR AEB
Informationen über die Tätigkeiten von Banken während der „arbeitsfreien Woche“!
Im Zeitraum vom 30. März bis 3. April 2020 empfiehlt die Bank von Russland den Kreditinstituten, ihre reguläre Geschäftstätigkeit in einem ähnlichen Format wie in den Winterferien durchzuführen.
Falls erforderlich, sollten die Kreditinstitute eine Liste der diensthabenden Filialen erstellen und Informationen über ihre Öffnungszeiten auf ihren offiziellen Websites veröffentlichen.
Die meisten Banken werden jedenfalls alle notwendigen Bank-Operationen durchführen. LINK ZUR AEB