Das Verfahren zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung in Russland

Ab 1. November 2019 wurde das Verfahren zur Erteilung der vorübergehend Aufenthaltsgenehmigung und ständigen für Ausländer und Staatenlose, die Russisch beherrschen und in der Russischen Föderation leben und arbeiten wollen, vereinfacht. Der russische Präsident unterzeichnete das Bundesgesetz Nr. 257-FZ (257-FG) vom 02.08.2019 „Zur Änderung des Bundesgesetzes „Zur Rechtslage von Ausländern in der Russischen Föderation“ hinsichtlich der Vereinfachung des Verfahrens zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigungen für einige Ausländerkategorien und Staatenlose“ (nachfolgend “Gesetz”).

Vom Gesetz aus wird eine Erweiterung des Personenkreises vorgesehen, für den eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung ohne Rücksicht auf die durch russische Regierung freigegebene Quote erteilt werden kann. So berechtigt das Gesetz beispielsweise zur Erteilung der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung außerhalb der vergebenen Quoten an ukrainische Staatsangehörige, die als Flüchtlinge gelten bzw. vorläufiges Asyl in der Russischen Föderation erhalten haben. Darüber hinaus betrifft das vereinfachte Verfahren die Angehörigen aus ehemaligen UdSSR-Staaten, die berufliche Hochschulbildung in der Russischen Föderation erworben haben, Personen, die am staatlichen Stützungsprogramm zur Umsiedlung von Landsleuten teilnehmen, und eine Reihe anderer Präferenzkategorien.

Die Bearbeitungsfrist für Anträge auf die Erteilung der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung für Ausländer, die in der Russischen Föderation auf Grund eines Visums angekommen sind, wurde von sechs auf vier Monate verkürzt.

Vor dem 1. November 2019 wurde die vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung an einen ausländischen Staatsangehörigen nicht erteilt und eine zuvor erteilte Aufenthaltsgenehmigung wurde annulliert, soweit sich dieser ausländische Staatsangehörige mehr als sechs Monate außerhalb der Russischer Föderation aufhielt, ohne Angabe, wie die sechsmonatige Frist ermittelt werden sollten (summarisch oder ununterbrochen). Ab dem 01. November 2019 wird dies genauer formuliert: ein Grund für die Verweigerung der Erteilung bzw. die Annullierung einer bereits erteilten vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung ist der Aufenthalt des ausländischen Staatsangehörigen außerhalb der Russischer Föderation während insgesamt länger als sechs Monate innerhalb eines Kalenderjahres. Ausnahme bilden Fälle, wenn es keine Möglichkeiten gibt, einen ausländischen Staat aufgrund der Umstände zu verlassen, die mit der Notbehandlung, einer schweren Krankheit oder mit dem Tod eines zum Todestag in dem ausländischen Staat lebenden Verwandten verbunden sind, sowie Fälle, wenn der Aufenthalt des ausländischen Staatsangehörigen außerhalb der Russischen Föderation aus dienstlichen Gründen erforderlich ist.

Das Gesetzt ändert auch das Verfahren zur Erteilung der ständigen Aufenthaltsgenehmigung. Die ständigen Aufenthaltsgenehmigung wurde früher auf eine Frist von fünf Jahren erteilt und ab dem 01. November wird diese unbefristet erteilt, mit Ausnahme von der ständigen Aufenthaltsgenehmigung für hoch qualifizierte Fachleute und ihre Familienangehörigen, die für die Dauer ihrer Arbeitserlaubnis erteilt wird.

Von dem Gesetz wird der Kreis von Personen, für die die ständigen Aufenthaltsgenehmigung ohne Erteilung der vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird, deutlich erweitert. Dies betrifft insbesondere ausländische Staatsangehörige, die innerhalb der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik geboren sind und die Staatsangehörigkeit der UdSSR in der Vergangenheit hatten, ausländische Staatsangehörige, deren nahe Verwandte russische Staatsangehörige sind sowie Personen, die als Russisch-Muttersprachler gelten. Zum Verfahren zur Erteilung der ständigen Aufenthaltsgenehmigung sind außerdem hoch qualifizierte Fachleute und ihre Familienangehörigen und ausländische Staatsangehörige berechtigt, die in der Russischen Föderation mindestens sechs Monate in dem Beruf arbeiten, der sie zur Einbürgerung im vereinfachten Verfahren berechtigt. Das Sonderverzeichnis, das durch den Erlass des Arbeitsministeriums Russlands Nr. 446n vom 13.07.2015 freigegeben wurde, umfasst 74 Berufe, insbesondere Fachärzte, verschiedene Ingenieure usw.

Das Gesetz kann insgesamt das Verfahren zur Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung für einzelne Kategorien ausländischer Staatsangehöriger vereinfachen, ausländische Staatsangehörige in den Einbürgerungsprozess involvieren, die Russisch sprechen, in der Russischen Föderation leben und arbeiten wollen und fähig sind, sich in die russische Gesellschaft zu integrieren.

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