Die neue Italienische Insolvenzordnung aus Gläubigersicht

Die neue italienische Insolvenzordnung (sog. Kodex für die Unternehmenskrise und Insolvenz –  nachfolgend nur „Kodex“),die am 15. August 2020 in Italien in Kraft treten wird, führt unter anderem einige “verfahrenstechnische Neuerungen“ ein, die Gläubiger bei Vorgehen im italienischen Insolvenzverfahren berücksichtigen müssen.

Insbesondere:

1) Um die elektronische Einreichung der Anmeldung zur der Insolvenztabelle bei Gericht zu erleichtern, sieht Art. 10 des Kodex die Verpflichtung vor, für die Organe des Verfahrens ein digitales Domizil (eine E-Mail) zugunsten solcher Rechtssubjekte einzurichten, welche nicht verpflichtet sind, eine zertifizierte E-Mail-Adresse zu haben und im Ausland sitzen.

Erhält der Adressat der Insolvenzmitteilung diese aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht, werden die Organe des Verfahrens die Mitteilung bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen. Dies hat zur Folge, dass für ein Ausländer die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (über einen italienischen Geschäftspartner) völlig unberücksichtigt bleiben könnte. Es ist daher ratsam, in Italien einen Berufsträger zu mandatieren, der – wie in Italien zwingend erforderlich – in seiner Funktion mit eben dieser zertifizierter E-Mail ausgestattet ist. So können unerfreuliche Überraschungen vermieden werden.

2) Um die Zeit für die Feststellung zur Tabelle zu verkürzen, hat Art. 208 des Kodex die Frist für die verspätete Anmeldung von Forderungen von 12 auf 6 Monate (ab dem Zeitpunkt, an dem die  Insolvenztabelle für vollstreckbar erklärt und bei Gericht hinterlegt wurde) verkürzt. Die Gläubiger müssen die Eröffnung von Insolvenzverfahren in Italien unter Kontrolle halten, weil die eingeräumte Zeit zur Anmeldung an der Tabelle halbiert wurde.

3) In der Zeit zwischen dem 1. und 31. August jedes Jahres laufen die im Kodex festgelegten Fristen für die Anmeldung zur Tabelle und für die Einreichung von Rechtsmitteln weiter. In dieser Materie gelten die sonst in Italien üblichen Gerichtsferien nicht .

Der neue Kodex hat dort auf Gläubigerseite eingegriffen, wo das bisherige ital. Insolvenzrecht einige Mängel aufgezeigt hatte, um die Rechte der Gläubiger besser zu schützen. Allerdings muss diesen empfohlen werden, bei verspäteter Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ihrer Geschäftspartner unverzüglich zu handeln.

Mario Dusi

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